Pflegegeld

Rheinland-Pfalz übernimmt ab August die Empfehlungen des Deutschen Vereins für Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit regelmäßig im Zweijahresturnus die vom Deutschen Verein empfohlenen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) übernommen. In seiner Sitzung im April 2024 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2024 ab dem 01. August 2024. Es ist beabsichtigt, ab 2025 die monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) jährlich anzupassen, um zu einer einheitlichen bundesweiten Bemessungspraxis beizutragen. Quelle: Rundschreiben des LSJV zu Vollzeitpflege (LJA-Nr. 6/2024) vom 03.06.2024

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie Sachaufwand für 2024 deutlich anzuheben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben. „Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen [...]

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 20.09.2022 seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 verabschiedet. Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht. Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind. zu den Empfehlungen für 2023

Von |2022-11-08T18:32:35+01:0020. September 2022|Allgemein, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie|
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