Kostenheranziehung

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen ab 01.01.2023

Die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der Gesetzgeber sieht von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe ab und hebt den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatten und Lebenspartnern auf. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen in stationärer Unterbringung, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner vollständig zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen verfügen können und dieses nicht mehr durch das Jugendamt herangezogen werden kann. Zusätzlich profitieren auch junge Menschen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten. Demnach werden die [...]

Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung berücksichtigt nun auch geförderte Ausbildungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt! Auch der Einwand von PFAD und anderen Organisationen, dass die Jugendlichen in geförderten Ausbildungen dabei nicht berücksichtigt und somit benachteiligt würden, wurde gehört! Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen muss nun auch das Einkommen, das junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe ("Ausbildungsgeld") erzielen, nicht mehr vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Übermorgen entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Danach muss [...]

Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben. Der [...]

Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten [...]

KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6: Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird. Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt: Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich, Einkommen aus Ferienjobs, Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.

PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe

Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat. An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform. PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben. Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder: Reduzierung [...]

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