------------ AUSGEBUCHT -----------
Für Pflegeeltern, Adoptiveltern und Fachkräfte bieten wir am 09.06.2023 das Online-Seminar "Bindungssicherheit in der Pflege- und Adoptivfamilie - Die erworben-sichere Bindung" mit Referent Kay-Uwe Fock an.
PFAD Mitglieder ist die Teilnahme wieder kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 26.05.2023. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer. |

Für Fachkräfte bieten wir am 02.06.2023 das Online-Seminar "Gelingende Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern und Herkunftseltern" mit Referent Wolfgang Pladt an.
Am 06.10.2023 bieten wir dasselbe Thema auch für Pflegeeltern an.
PFAD Mitglieder ist die Teilnahme wieder kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 19.05.2023.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer. |
Seit einem Jahr gibt es unser PFAD Beratungstelefon. Der neue Service wird gut angenommen - hauptsächlich von Pflegeeltern.
Rund ein Viertel der Anrufer möchten nur eine kurze Auskunft. Fast zwei Drittel der Anliegen werden in einem längeren Telefonat beraten. Ungefähr 15 % der vorgebrachten Fälle erfordern eine ausführliche, manchmal auch wiederholte Begleitung.
In manchen Fällen würden wir uns wünschen, die Anrufer hätten sich schon früher gemeldet. Nicht erst, wenn die Situation schon festgefahren oder eskaliert ist. Bitte holen Sie sich frühzeitig Beratung - bei uns oder anderen Fachstellen. Sie bleiben anonym und erhalten eine unabhängige und lösungsorientierte fachliche Einschätzung.
Beratungserfahrene Pflegeeltern wissen, wovon Sie sprechen. Wir hören zu und helfen Ihnen gerne weiter! |
 Bei der wichtigen ersten bundesweiten Langzeitstudie zu Lebensverläufen von Careleavern beteiligen sich noch viel zu wenig junge Menschen aus der Pflegekinderhilfe.
Zum Studienbeginn werden junge Menschen zwischen 16 und 19 Jahren gesucht, die noch in ihren Pflegefamilien leben.
Wir bitten Pflegeeltern und Pflegekinderdienste mit diesem Schreiben an Unterstützer, den Aufruf an die Zielgruppe weiterzugeben, damit die Studienergebnisse wichtige Informationen für eine verbesserte Ausgestaltung von Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie Jugendhilfe geben können.
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Die Februar-Ausgabe der PFAD Fachzeitschrift thematisiert das Zusammenspiel von geerbten und erlernten Verhaltensweisen.
Die drei Fachartikel dieser Ausgabe diskutieren Erkenntnisse aus der Epigenetik, d.h. dem Zusammenspiel von Genen und Umwelt:
Wie kann man die Weitergabe von Traumata über Generationen hinweg stoppen und stattdessen Widerstandskräfte wecken?
Wie hilft man Kindern ein Entwicklungstrauma durch neue Erfahrungen zu überwinden?
Welche systemischen und individuellen Einflussfaktoren können bei Adoptionen wirken?
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In seiner Sitzung vom 09.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig verabschiedet. Damit wurde erreicht, wofür PFAD, Careleaver und viele andere aus der Jugendhilfe sich schon lange eingesetzt haben. Ab 01.01.2023 brauchen junge Menschen, die in Pflegefamilien oder Wohngruppen leben, und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII ihr Einkommen aus Ausbildung und Erwerbsarbeit nicht mehr zur Kostendeckung der Jugendhilfemaßnahme einzusetzen.
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Die neue 36-seitige Broschüre mit Anregungen zur Entwicklung der Kooperation zwischen Fachleuten und Betroffenen wurde gemeinsam von jungen Menschen, die eine* Vormund*in hatten oder haben, Pflegeeltern und Vormundschaft erstellt. Ausgangspunkt war ein Workshop von PFAD und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft im Oktober 2021 in Erfurt. Die sieben Thesen arbeiten Bedarfe an die Entwicklung der Fachpraxis aus Sicht von professionellen und betroffenen Beteiligten heraus.
Wir danken der Aktion Mensch und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen für die finanzielle Förderung unseres Projekts!
Die Broschüre steht zum Download bereit und kann auch in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro und Übernahme der Portokosten bestellt werden bei
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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2023 hinsichtlich der Zuschüsse zur Alterssicherung aktualisiert.
Da die Deutsche Rentenversicherung die Mindestbeiträge zur freiwilligen Rentenversicherung ab dem 1.1.2023 erhöht hat, wurde nun entsprechend der Erstattungsbeitrag für nachgewiesene Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson von 42,53 Euro auf 48,36 Euro pro Pflegekind erhöht.
aktualisierte Empfehlungen für 2023
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 Für die Teilnahme an einer Umfrage suchen wir Pflegeeltern, die jetzt oder in der Vergangenheit mindestens ein Pflegekind bei sich zur Kurzeit-, Bereitschafts-, Verwandten- oder Dauerpflege aufgenommen haben.
Wir werden eine App entwickeln, die Sie als Pflegeeltern im Alltag mit Ihrem Pflegekind / Ihren Pflegekindern unterstützt. Bei der Entwicklung der App sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen, denn die App soll auf Ihre Bedürfnisse als Pflegeeltern ausgerichtet sein.
Sie können die anonyme Umfrage sowohl am Computer als auch mit dem Mobiletelefon beantworten. Die Beantwortung dauert in etwa 30 Minuten. Am Ende der Befragung besteht die Möglichkeit an einem freiwilligen Gewinnspiel teilzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr GemeinsamStark-Team
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Nach dem Heizkostenzuschuss aus dem Frühjahr, hat es im Steuerentlastungsgesetz 2022 auch eine mit dem Arbeitslohn gewährte Energiepreispauschale gegeben. Die Energiepreispauschale an junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung kann nicht als Einkommen angerechnet und bei der Kostenbeteiligung nach § 94 Absatz 6 SGB VIII angesetzt werden.
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Am 20.09.2022 veröffentlichte der Deutsche Verein seine Empfehlungen zur Höhe der Pauschalen in der Vollzeitpflege für das Jahr 2023.
Angesichts der aktuellen Inflation und der drastisch gestiegenen Energiekosten fordern wir in unserer Stellungnahme PFAD: Erhöhung der Pauschalen in der Vollzeitpflege reichen nicht aus! vom 04.10.2022 einen fairen Ausgleich für die Mehrbelastungen von Pflegefamilien und die bundesweite Anerkennung dieser Empfehlungen als Mindestbeträge. |

Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben.
Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.
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Über 40 Jahre sehr aktiv, stets ehrenamtlich und in verantwortungsvollen Positionen in einem Verband mitzuarbeiten und ihn schließlich 15 Jahre lang kompetent und klug zu leiten, das ist eine Lebensleistung, die unbedingt gewürdigt werden muss!
Dagmar Trautner hat sich seit der Aufnahme ihres ersten Pflegekindes und noch lange, nachdem ihre Kinder schon erwachsen waren, weiter für das Wohl von Pflege- und Adoptivkindern eingesetzt. Sie hat den PFAD Verband modernisiert und kontinuierlich weiter auf- und ausgebaut. Deshalb ist PFAD als Fachverband und Interessenvertretung der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien ein starkes Netzwerk und eine feste fachpolitische Größe, die gehört wird und sich kontinuierlich für die Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe und Adoptionspraxis einsetzt.
Wir möchten unsere langjährige Vorsitzende Dagmar Trautner mit dieser Festschrift ehren und haben deshalb eine Auswahl der lesenswertesten Artikel der letzten Jahre aus der PFAD Fachzeitschrift zusammengestellt. Die Texte zeigen die große Spannbreite der Themen, mit denen sich PFAD befasst und geben einen guten Einblick in die Praxis der Vollzeitpflege und Adoption.
Sie können die 275-seitige Festschrift zum Preis von 25 € inklusive Versand bestellen bei
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Das EMPOWERYOU-Onlineprogramm für Pflege- bzw. Adoptiveltern mit Kindern im Alter zwischen 8 und 13 Jahren steht nach seiner Pilotphase nun allen für ca. ein Jahr zur Verfügung! Es soll Pflege- und Adoptivfamilien stärken und Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, frühere belastende Erfahrungen zu bewältigen und möglichst keine (erneuten) Mobbing- und Gewalterfahrungen zu machen.
Wenn Sie sich registrieren, können Sie die Module mit interessanten Informationen zu verschiedenen Themenbereichen, Videos und Hörspielen ganz einfach in Ihrem Tempo auf dem Computer, Handy oder Tablet durchlaufen. Es sind auch praktische Anregungen und Übungen dabei, die Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern im Alltag ausprobieren können.
Nähere Informationen auf www.empoweryou-programm.de |
Das EMPOWER-YOUTH-Programm wurde für junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren konzipiert, die in Pflegefamilien oder Wohngruppen aufgewachsen sind. Es hilft Ihnen dabei, sich für andere stark zu machen und zu lernen, wie man sie in problematischen Situationen unterstützen kann.
Das Online-Programm läuft über 6 Wochen und beinhaltet die Bearbeitung von 6 kurze Modulen, die sich z.B. Risikosituationen im Internet oder im realen Leben oder Mobbing-Situationen drehen.
Am Ende erhält jeder Teilnehmende ein Zertifikat als EMPOWER-YOUTH-Coach und eine Aufwandsentschädigung.
nähere Informationen auf www.empower-youth.de |
Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.
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