In unserer PFAD Fachinformation vom 05.08.2019 (pdf) nehmen wir Stellung zu den Auswirkungen eines neuen Gesetzesentwurfes auf die Kostenheranziehung junger Menschen in den erzieherischen Hilfen:
Rückmeldungen zu unserem Aufruf an Rentnerinnen, einen Antrag einzureichen, wenn ihnen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, haben ergeben, dass aufgrund eines entsprechenden Musterantrages von PFAD tatsächlich Zuschläge für Kindererziehungszeiten bewilligt wurden.
Bis zum 14.07.2019 können Pflegeeltern und Pflegekinder/-jugendliche bei einer Online-Befragung des Instituts für Kinder- und Jugendhilfe Angaben zu Ihren allgemeinen Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe machen. Das Ausfüllen des Fragebogens beansprucht ca. 10 Minuten. Die Ergebnisse unterstützen die wissenschaftliche Begleitung des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Sie werden im Laufe des Jahres auf der Website www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht und fließen zusätzlich in den laufenden Dialogprozess zur Gesetzesänderung mit ein.
In unserer Stellungnahme zum Diskussionspapier des BMJuV zum Urteil des BVerfG vom 26.03.2019 (1 BvR 673/17) begrüßen wir, dass mit diesem Urteil die Frage der Notwendigkeit der Ehe für eine Adoption unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls neu bewertet werden kann und plädieren dafür, dass die Adoption von Stiefkindern und fremden Kinder unter bestimmten Umständen auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften ermöglicht werden soll.
Die UN-Kinderrechtskonvention wird in diesem Jahr 30 Jahre alt. Aus diesem Anlass fordert der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. zusammen mit vielen anderen Organisationen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. PFAD unterstützt daher auch die Aktionen zum 22. Mai, an dem die beteiligten Organisationen in den Sozialen Medien noch einmal gemeinschaftlich und mit ihrer eigenen Begründung auf das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hinweisen: #kigg19 #KinderrechteinsGrundgesetz
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