Zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch am 18.11.2022 hat sich PFAD einem Offenen Brief an die Europäische Union angeschlossen, mit dem die Zivilgesellschaft und Kinderrechtsorganisationen zum Handeln aufrufen, um das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.
Seit einem Jahr gibt es unser PFAD Beratungstelefon. Der neue Service wird gut angenommen - hauptsächlich von Pflegeeltern.
Rund ein Viertel der Anrufer möchten nur eine kurze Auskunft. Fast zwei Drittel der Anliegen werden in einem längeren Telefonat beraten. Ungefähr 15 % der vorgebrachten Fälle erfordern eine ausführliche, manchmal auch wiederholte Begleitung.
In manchen Fällen würden wir uns wünschen, die Anrufer hätten sich schon früher gemeldet. Nicht erst, wenn die Situation schon festgefahren oder eskaliert ist. Bitte holen Sie sich frühzeitig Beratung - bei uns oder anderen Fachstellen. Sie bleiben anonym und erhalten eine unabhängige und lösungsorientierte fachliche Einschätzung.
Beratungserfahrene Pflegeeltern wissen, wovon Sie sprechen. Wir hören zu und helfen Ihnen gerne weiter!
Angesichts der aktuellen Inflation und der drastisch gestiegenen Energiekosten fordern wir in unserer Stellungnahme PFAD: Erhöhung der Pauschalen in der Vollzeitpflege reichen nicht aus! vom 04.10.2022 einen fairen Ausgleich für die Mehrbelastungen von Pflegefamilien und die bundesweite Anerkennung dieser Empfehlungen als Mindestbeträge.
Aufgrund des großen Interesses an unserem Onlineseminar mit Kay-Uwe Fock, bieten wir das Thema am 21.10.2022 von 18 - 21.30 Uhr noch ein weiteres Mal an. Es sind noch einige Plätze frei.
Für den neuen Termin gilt: Anmeldeschluss ist der 09.10.2022. Nur bis zu diesem Tag sind Absagen noch kostenfrei möglich. Wir bitten um Zahlung der Teilnahmegebühr bis eine Woche vor Workshopbeginn. Für unsere Mitglieder ist die Teilnahme kostenfrei möglich.
Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu.
Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben.
Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können.
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