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Zuschuss zur Alterssicherung wurde erhöht

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2023 hinsichtlich der Zuschüsse zur Alterssicherung aktualisiert.

Da die Deutsche Rentenversicherung die Mindestbeiträge zur freiwilligen Rentenversicherung ab dem 1.1.2023 erhöht hat, wurde nun entsprechend der Erstattungsbeitrag für nachgewiesene Aufwendungen für die Alterssicherung der Pflegeperson von 42,53 Euro auf 48,36 Euro pro Pflegekind erhöht.

aktualisierte Empfehlungen für 2023

 
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