Endlich! Abschaffung der Kostenheranziehung |
In seiner Sitzung vom 09.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig verabschiedet. Damit wurde erreicht, wofür PFAD, Careleaver und viele andere aus der Jugendhilfe sich schon lange eingesetzt haben. Ab 01.01.2023 brauchen junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII ihr Einkommen aus Ausbildung und Erwerbsarbeit nicht mehr zur Kostendeckung der Jugendhilfemaßnahme einzusetzen. Ein großes Problem war, dass bisher von jungen Menschen, die eine geförderte Ausbildung oder eine Berufsvorbereitungsmaßnahme absolvierten, weiterhin über § 93 Absatz 1 Satz 3 das gesamte „Ausbildungsgeld“ als zweckidentische Leistung vom Jugendamt einkassiert wurde.
Wir hoffen, dass der Bundesrat diesem überarbeiteten Gesetzesentwurf zustimmt. PFAD Fachinfo "Abschaffung Kostenheranziehung" vom 17.11.2022 (pdf)
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