Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor |
Mit dem heutigen Inkrafttreten der sog. Mütterrente II erhalten Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, etwas mehr Geld. Konkret wird ihnen ein zusätzlicher halber Rentenpunkt pro Kind zugestanden, was insgesamt 2,5 Rentenpunkte ausmacht und einer Mehrzahlung von monatlich 15,35 Euro (im Osten) bzw. 16,02 Euro (im Westen) entspricht. Für die Erziehung von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, werden ohnehin drei Rentenpunkte angerechnet.
Ziel dieser Rentenreform sollte die Gleichstellung aller Eltern sein. Doch Adoptiv- und Pflegeeltern, die ein Kind erst nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen hatten, wurden erneut übergangen, zugunsten einer für die Verwaltung einfachen Stichtagsregelung. Vom Gesetzgeber erwartet der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. eine Verbesserung der Regelung. Auch die Erziehungsleistungen sozialer Eltern müssen anerkannt werden. Denn viele Pflege- und Adoptiveltern stellten und stellen immer noch die eigene Erwerbstätigkeit zurück zugunsten der Sorge für Kinder, die einen schweren Start ins Leben hatten. Deren Erziehung erfordert oft ein überdurchschnittliches Maß an elterlicher Aufmerksamkeit, Förderung und Engagement. PFAD Pressemitteilung vom 01.03.2019 als pdf
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