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unsere Zukunft sind!
PFAD Stellungnahmen zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)

Chronik unserer Aktivitäten im Gesetzgebungsverfahren zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG):

  • 13.12.2017
    Ende Juni dieses Jahres verabschiedete der 18. Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Da dieses ein zustimmungsbedürftiges Gesetz (Artikel 104 a Grundgesetz) ist, kann es erst nach der Zustimmung durch den Bundesrat in Kraft treten. Bisher fehlt diese Zustimmung. Laut bisheriger Tagesordnung für die letzte Sitzung des Bundesrates am 15.12.2017 wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wieder nicht behandelt.
    Das KJSG wird damit sicher nicht ab Januar 2018 in Kraft treten können.
  • 22.09.2017
    Das KJSG scheitert das zweite Mal im Bundesrat
    Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Obwohl der Bundestag das Gesetz schon am 29.06.2017 angenommen hatte, wurde es jetzt zum 2. Mal von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt.
    Pressemitteilung vom 22.09.2017
  • 07.07.2017
    Mit einem weinenden und einem lachenden Auge
    hat der PFAD Bundesverband die Meldung, dass das vor einer Woche erst vom Bundestag verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG/ „SGB VIII-Reform“) von der heutigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt wurde, aufgenommen. Die nächste Bundesrats-Plenumssitzung findet erst am 22.09.2017 - zwei Tage vor der Bundestagswahl - statt. Die Optionen noch zu einem verabschiedeten Gesetz zu kommen, sind derzeit mehr als eng.
    Pressemitteilung vom 07.07.2017
  • 20.06.2017
    Pflegekinder müssen weiter bangen!

    Kommentar zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ am 19.06.2017:
    Mit einer Diskussion um den Verlust von Elternrechten wird aktuell die lang ersehnte Reform im Bereich der Pflegekinderhilfe blockiert.
    Argumente wie: „Der Gesetzentwurf schwäche die Stellung der leiblichen Eltern in einem hohen Maß …“ verkennen, dass erstmalig für die leiblichen Eltern ein Recht auf Beratung gesetzlich fixiert werden soll. Bisher gab es nur eine Empfehlung an die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Elternarbeit, die im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) mit einen Rechtsanspruch versehen werden soll, lehnen die „Fürsprecher“ der Eltern ab. Mit der Behauptung, die Pflegefamilien wollten die leiblichen Eltern aus dem System schmeißen, wird Stimmung gemacht. Dabei waren es die Pflegefamilienverbände, die sich massiv für ein Recht der Eltern auf Beratung eingesetzt haben.
    Manche Stellungnahmen der gestrigen öffentlichen Anhörung lesen sich wie „Rückführung um jeden Preis“. Wohin das führt, haben die Ereignisse in Hamburg gezeigt – man denke nur an Yagmur. Wie kann man dann noch eine Erhöhung der Rückführungsquote fordern? Machen es sich die Behörden wirklich einfacher, wenn Sie das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit achten!?
    Elternrecht heißt in allererster Linie Elternverantwortung! Es sind nur 0,54 % der unter 21-Jährigen (vgl. Monitor Hilfen zur Erziehung 2016: S. 74), die 2014 in einer Pflegefamilie gelebt haben. Von diesen 0,54 % junger Menschen brauchen weniger als ein Zehntel die rechtliche Absicherung im BGB, weil die leiblichen Eltern nicht garantieren können, dass ihrem Kind in ihrem Umfeld kein Leid geschieht.
  • Mai / Juni 2017
    PFAD kontaktiert weiterhin maßgebliche PolitikerInnen und Fachleute, um für den Beibehalt der die Pflegekinderhilfe reformierenden Regelungen im KJSG zu werben.
  • 27.04.2017
    Der Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. und die Agenda-Pflegefamilien schießen sich der Erklärung von PFAD vom 18.04.2017 an. Im Vorfeld der Anhörung des KJSG im Bundestag wenden sich die Pflegefamilienverbände damit an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: gemeinsame Presseerklärung
  • 18.04.2017
    Da sich aktuell Presseerklärungen häufen, die darauf gerichtet sind, das KJSG zu verhindern und damit auch die erstmalige Möglichkeit einer Sicherung des Lebensortes eines Kindes im BGB, plädiert PFAD mit einer Presseerklärung nochmals für eine Verabschiedung des Gesetzes.
  • 12.04.2017
    Das Bundeskabinett beschloss den leicht veränderten offiziellen Regierungsentwurf des KJSG.
    Das DIJuF hat eine Gesamtsynopse zum Regierungsentwurf zusammengestellt.
  • 10.04.2017
    PFAD Bundesverband, AGENDAPflegefamilien sowie Bundesverband behinderter Pflegekinder wenden sich noch einmal direkt an die Regierungsmitglieder und weitere Bundestagsabgeordnete mit der Bitte, die Rechte von Pflegekindern auf den Schutz eines stabilen kontinuierlichen Lebensortes auch im BGB zu verankern, denn am 12.04.2017 soll der Referentenentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) ins Bundeskabinett eingebracht werden: Brief "KJSG - Akzeptanz der BGB-Änderung" vom 10.04.2017
  • 22.03.2017
    Der PFAD Bundesverband e.V. hat gemeinsam mit dem Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V., der AGENDAPflegefamilien und dem Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) erarbeitet und an das BMFSFJ gesandt.
    Da aufgrund der knappen Fristsetzung zur Stellungnahme eine vertiefte Analyse der vorgelegten Änderungsvorschläge nicht möglich war, greift das Papier erst einmal die aus der Sicht der Pflegekinderhilfe wichtigsten Fragen und Konsequenzen auf:Stellungnahme zum KJSG
 
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