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Deutscher Verein empfiehlt Erhöhung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für 2014 |
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legte am 11.09.2013 neue Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2014 vor. Das Gremium empfiehlt, die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für den Sachaufwand und der Kosten für die Pflege und Erziehung für das Jahr 2013 um 1,7 % anzuheben. Auch die Empfehlung für Pauschalbeträge zu Unfallversicherung und Alterssicherung wurden geringfügig angehoben. Die Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge richten sich vor allem an die Behörden, die nach dem jeweiligen Landesrecht für die Festsetzung der Pauschalbeträge zuständig sind, sowie an die öffentlichen Stellen, die mit der Umsetzung der Festsetzung und weiterer Regelungen des § 39 SGB VIII betraut sind.
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