Finanzielle Veränderungen für Pflegefamilien ab 1. Januar 2010 |
Ab dem neuen Jahr ergeben sich finanzielle Verbesserungen für Pflegeeltern in den Bereichen Kindergeld, Steuerfreibetrag für Kinder, monatlicher Pauschalbetrag und Höhe der Zuzahlung des Jugendamtes zur Alterssicherung von Pflegeeltern:
> Für Pflegefamilien ergibt sich also eine geringere Kindergelderhöhung von effektiv nur 10 bzw. 15 €.Kinderfreibetrag Die ebenfalls im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 € auf 7008 € für jedes Kind bewirkt eine Erhöhung des Unterhaltsbetrages nach § 1612 BGB. Dieser ist eine Grundlage für die Berechnung des monatlichen Pauschalbetrages für Pflegefamilien (Pflegegeld). > Hierdurch ergeben sich indirekt Anhebungen des Pflegegeldes, die jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind und deshalb hier nicht allgemeingültig aufgeführt werden können. Über die konkreten Veränderungen der finanziellen Rahmenbedingungen informiert Sie Ihr betreuendes Jugendamt. > Vom höheren Freibetrag profitieren direkt vor allem besserverdienende Familien ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von mehr als 63.391 Euro. Für sie ist der Steuervorteil durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Es ist geplant, dass das Finanzamt künftig zum Jahresende eine sogenannte "Günstigerprüfung" vornimmt, um festzustellen, ob das Kindergeld oder der Freibetrag einer Familie mehr einbringt.Pflegegeld Aufgrund der letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für den Bereich der Vollzeitpflege sind für das Jahr 2010 keine weiteren Pflegegelderhöhungen vorgesehen. Das Gremium schlug vor, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie die Kosten der Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen für 2010 in der bisherigen Höhe beizubehalten. > Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte hielt der Deutsche Verein eine Anhebung der pauschalen Leistungen für Vollzeitpflege für unnötig.Alterssicherung Der Deutsche Verein plädierte jedoch für die Anpassung des Erstattungsbeitrag zur Alterssicherung von Pflegeeltern entsprechend den Entwicklungen der gesetzlichen Rentenversicherung. > Als Beitrag zur Alterssicherung ist pro Pflegekind in allen Altersstufen für einen Elternteil mindestens der hälftige Betrag der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 40,– € monatlich zu erstatten. PFAD Bundesverband e.V. (u.schulz)
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