PFAD Pflegeelternversicherungen |
Speziell für Pflegeeltern hat PFAD maßgeschneiderte und sehr kostengünstige Versicherungen für die Bereiche Rente und Unfall im Angebot. Für Mitgliedsfamilien, die im Bereich Haftpflicht über ihr zuständiges Jugendamt nicht ausreichend versichert sind, bieten wir einen bedarfsgerechten und unübertroffen preiswerten Versicherungsschutz. Neu ist das Angebot einer speziellen Rechtsschutzversicherung für Pflegeeltern.
- PFAD - Pflegeelternrente
Pflegeeltern können zusätzlich zum Pflegegeld einen monatlichen Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten, wenn sie mindestens den gleichen Betrag selbst aufbringen (§ 39 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt der Jugendhilfe für jedes Pflegekind die hälftige Bezuschussung angelehnt an den Mindestbeitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von zur Zeit 85,06 € zu übernehmen. Der Gruppenvertrag, dem PFAD angehört, bietet Spitzenkonditionen. Nach Beendigung des Pflegeverhältnisses können die Versicherten den Vertrag problemlos ruhen lassen, minimieren oder weiterführen. (Stand: 01.10.2013)
PFAD-Pflegeelternrente (pdf)
- PFAD - Unfallversicherung
Pflegeeltern haben Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zu einer eigenen Unfallversicherung zusätzlich zum Pflegegeld (§ 39 SGB VIII). Der Deutsche Verein empfiehlt hier eine Leistung pro Pflegeperson von jährlich 155,40 €, der inzwischen viele Jugendämter folgen. Die Leistungen der meisten Jugendämter pendeln sich für diesen Bereich bei 79,60 € jährlich ein. PFAD bietet eine günstige Gruppenvereinbarung mit weitgehendem Versicherungsschutz, der viele ungewöhnliche, aber wichtige Risiken mit einschließt.
PFAD-Unfallversicherung (pdf)
- PFAD - Haftpflichtversicherung
Im Rahmen von privaten Familienhaftpflichtversicherungen sind weder Haftpflichtansprüche des Kindes gegen die Pflegeeltern noch gesetzliche Haftpflichtansprüche der Eltern gegenüber dem Pflegekind versichert. Wenn ihr Jugendamt sie nicht gegen diese Risiken zusätzlich abgesichert hat, bietet die neue PFAD - Haftpflichtversicherung einen sehr guten Schutz. Sie steht allen Pflegeeltern offen und kostet für PFAD-Mitglieder einen Jahresbeitrag von nur 25,53 € pro Pflegekind. NICHT-PFAD-Mitglieder zahlen 37,72 € pro Pflegekind. (Stand: 01.07.2013)
PFAD-Haftpflichtversicherung (pdf)
MUSTERSCHREIBEN: Mit folgendem Musterschreiben können Sie eine verbindliche Antwort von Ihrem Jugendamt bezüglich Ihres Versicherungsstatus in diesem Bereich anfordern (am besten per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung). Erhalten Sie keine oder nur eine ausweichende Antwort, sollten Sie besser selbst vorsorgen. zum Musterschreiben PFAD möchte sich einen Überblick über die bundesweite Situation verschaffen. Teilen Sie uns bitte die Reaktionen Ihres Jugendamts auf das Musterschreiben mit:
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Vielen Dank!
- PFAD - Rechtsschutzversicherung
Für Pflegeeltern ergeben sich eine Reihe von Risiken, die über gängige Rechtsschutzversicherungen nicht abgesichert sind. So ist insbesondere der Gang zum Familiengericht für die Fälle § 1632 Abs. 1 BGB (Herausgabe des Kindes) und § 1632 Abs. 4 BGB (Verbleibensanordnung bei Familienpflege) gänzlich unversichert. Die PFAD-Pflegeelternrechtsschutzversicherung deckt diese Fälle ab und darüber hinaus auch viele Strafrechtsrisiken (Missbrauchsvorwurf von Schutzbefohlenen u.ä.).
PFAD-Rechtsschutzversicherung (pdf)
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Infocoupon (pdf)
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