Adultismus

Die Mitbestimmungsfähigkeit und Mündigkeit von Kindern zu fördern verlangt, dass die Äußerungen Heranwachsender nicht nur ermutigt und gehört, sondern vor allem auch ernst genommen werden. Viele Floskeln und Sprüche, mit denen wir alle aufgewachsen sind, belegen die tradierte Bevormundung Jüngerer: „Dafür bist du noch zu klein“, „Das verstehen Kinder noch nicht“, „Sei nicht so kindisch“, „So lange du deine Füße unter meinen Tisch streckst,…“, etc. Diese, Adultismus genannte Alltagsdiskriminierung auf der Grundlage des Machtungleichgewichts zwischen Erwachsenen und Kindern nagt am Selbstvertrauen junger Menschen. Sie verinnerlichen mit der Zeit, dass Ältere alles besser wissen und bestimmen sollten. Gehören sie dann selbst zu den Älteren, fühlen sie sich legitimiert diese Macht gleichfalls [...]

Von |2023-01-27T05:08:33+01:0018. Januar 2023|, , |

Wertschätzung

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Suche nach der „am wenigsten schädlichen Alternative“ im Rahmen von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls zählt, dass Fachkräfte die Arbeit von Pflegeeltern grundsätzlich wertschätzen und sie als Partner in der Sorge für das fremduntergebrachte Kind anerkennen. Eine unterstützende Begleitung des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt und ggf. einen freien Träger ist die beste Form einer vorbeugenden Krisenintervention. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung von Pflegefamilien ist es zudem angezeigt, ihnen regelmäßig Fortbildung und unabhängige Supervision anzubieten und sie auf Selbsthilfegruppen, wie Pflegeelternvereine und deren vielfältigen Angebote hinzuweisen. Quelle: PFAD Broschüre "Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien"

Von |2022-09-10T17:19:31+02:0010. September 2022|, , |

Wohlverhaltensregel

Pflegeeltern unterliegen – genauso wie die leiblichen Eltern – der sogenannten Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB). Diese will ihre konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes sichern und verbietet, dass die Parteien einander vor dem Kind schlecht machen und es damit in Loyalitätskonflikte bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Pflegeeltern z. B. Misshandlungen des Kindes durch die Herkunftseltern bagatellisieren oder verleugnen müssen. Eine kindgerechte, altersentsprechende und soweit wie möglich wertschätzende Aufklärung ist anzustreben.

Von |2022-09-10T17:16:59+02:0010. September 2022|, , |

Qualitätsstandards

Die Qualität der familialen Erziehung durch Pflegepersonen, die im Allgemeinen keine pädagogische Vorbildung mitbringen müssen, braucht verbindliche Standards für die Auswahl und Vorbereitung sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung. Dazu gehören sowohl Unterstützung und Fortbildung, als auch Krisenintervention und regelmäßige Entlastung der Pflegeeltern. Die notwendige Unterstützung der Herkunftseltern gehört ebenfalls zu diesen Aufgaben und darf nicht den Pflegeeltern aufgebürdet werden. Solche strukturellen Rahmenbedingungen finden sich bislang nicht in allen Jugendamtsbereichen; sie bieten jedoch die beste Voraussetzung für das Gelingen von Pflegeverhältnissen, deren gesamtgesellschaftlicher Nutzen über die Einzelfallhilfe weit hinausreicht. Eine breitere Einbeziehung freier Träger der Jugendhilfe, wie sie vielerorts schon praktiziert wird, könnte gleichfalls zu einer Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in [...]

Von |2022-09-10T17:13:41+02:0010. September 2022|, |

Arbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – das sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für [...]

Von |2022-09-10T17:00:04+02:0010. September 2022|, , |

Anbahnung

Wenn nach sorgfältiger Prüfung füreinander geeignet erscheinende Kinder und Pflegepersonen gefunden sind, ist eine vorsichtige Anbahnung zu gestalten. Anfänglich sollten Treffen in der dem Kind vertrauten Umgebung stattfinden. Bei gegenseitiger Zuneigung können dann gemeinsame Unternehmungen an anderen Orten geplant werden und mit zunehmender Vertrautheit Übernachtungsbesuche in der Pflegefamilie folgen. Das Tempo und die Intensität der Annäherungsschritte sollten sich nach dem kindlichen Wunsch richten. Eine ausreichend lange Anbahnungszeit erleichtert dem Kind den Übergang in sein neues Lebensumfeld. Quelle: PFAD Broschüre "Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber"

Von |2023-01-27T05:11:07+01:009. September 2022|, , , |

Adoptionsoption

Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Jugendamts gehört auch die Verpflichtung, bei einer dauerhaft angelegten Fremdplatzierung eines Kindes die Chancen einer Adoption zu prüfen. Der Vorzug der Adoption wird in der rechtlich eindeutigen Stellung von Kind und aufnehmender Familie gesehen. Bei bestehenden Pflegeverhältnissen ist dabei die Adoption durch die Pflegeeltern anzustreben. Wenn mögliche Adoptiveltern für ein Pflegekind gefunden werden, das schon längere Zeit bei Pflegeeltern lebt, die es nicht – oder vielleicht auch noch nicht – adoptieren können oder wollen, gilt allerdings der Anspruch des Kindes auf Kontinuität in seinen Primärbeziehungen und auf Schutz der in der Pflegefamilie entstandenen Bindungen. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information [...]

Von |2022-09-10T17:01:28+02:0025. Februar 2017|, |

Diagnostik

Für die Vorbereitung der Vermittlung eines Kindes, dessen Fremdunterbringung den Mitarbeiter*innen des Jugendamts fachlich angezeigt erscheint, ist zuerst einmal die Ermittlung aller seiner „Bedarfe“ notwendig. Hierbei sind außer den Eltern bei Bedarf Fachleute verschiedener Disziplinen, wie zum Beispiel Kinderpsychologen/-psychotherapeuten und Kinderärzte zu beteiligen. Vollständigkeit in der Diagnostik ist anzustreben, wird aber nicht immer möglich sein, so dass Pflegefamilien auch auf das Auftreten nicht unbedingt zu erwartender Probleme vorbereitet werden sollten. Aus der sorgfältigen Diagnostik ergeben sich die Gesichtspunkte für die Auswahl der geeigneten Pflegefamilie und für erforderliche Therapievorschläge. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:01:56+02:0025. Februar 2017|, , |

Freie Träger der Jugendhilfe

Aufgaben des Jugendamts können zu einem großen Teil auch an Freie Träger der Jugendhilfe übertragen und von deren Fachkräften durchgeführt werden. Das SGB VIII begrüßt ausdrücklich die Vielfalt von Angeboten verschiedener Institutionen, Organisationen und Gruppen als Möglichkeit dafür, „dass in der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Wertorientierungen, Inhalte und Methoden in der Praxis vertreten werden.“ Dadurch sollen die Leistungsberechtigten, nämlich Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern ihr Recht wahrnehmen können, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:02:16+02:0025. Februar 2017|, |

Hilfeplan

Das Jugendamt ist verpflichtet, zu Beginn einer voraussichtlich für längere Zeit zu leistenden „Hilfe zur Erziehung“ unter Mitwirkung aller Beteiligten einen „Hilfeplan“ zu erstellen, in welchem der Bedarf und die daraus resultierenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden. Der in Abständen fortzuschreibende Hilfeplan soll als Instrument der Planung, Dokumentation und Überprüfung aller für erforderlich gehaltenen Maßnahmen und Vereinbarungen zu Transparenz und Verbindlichkeit im gesamten Pflegeverhältnis beitragen. Die Pflegepersonen sind von Beginn des Pflegeverhältnisses an einzubeziehen. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:02:53+02:0025. Februar 2017|, |
Nach oben