Krankenversicherung

Ist ein Pflegekind weder bei der Krankenversicherung seiner leiblichen Eltern noch bei der der Pflegeeltern mitversichert, trägt das Jugendamt die Kosten für eine angemessene Krankenversicherung (§ 40 SGB VIII). Da Pflegeeltern ihrem Pflegekind gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, muss das Jugendamt auch für notwendig werdende Zuzahlungen aufkommen. Das sind zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen. Medizinische Leistungen, die nicht zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören, müssen nicht vom Jugendamt übernommen werden.

Von |2023-01-27T04:20:12+01:0019. Januar 2023|, |

Kindeswille

In jedem Alter haben Kinder einen eigenen Willen. Sie können ihn durch verbale Sprache, aber auch mittels einer großen Palette weiterer Ausdrucksmöglichkeiten mitteilen: durch Körpersprache, über kreative Ausdrucksformen wie Malen und Zeichnen, im Spiel, durch Freude, Weinen, Verweigern, die Ausbildung psychosomatischer Symptome und vieles mehr. Ist der kindliche Wille vor wichtigen Entscheidungen über die Zukunft des Kindes zu erkunden – beispielsweise in Hilfeplan- oder Gerichtsverfahren –, muss ausführlich, einfühlsam und in Kenntnis der bisherigen Lebensgeschichte vorgegangen werden. Je jünger ein Kind ist, desto hilfreicher ist es, im Interesse des Kindes auch seine Bezugspersonen anzuhören. Manchmal äußern sich Kinder unterschiedlich gegenüber verschiedenen Menschen oder abhängig von der Situation. Nicht selten sind [...]

Von |2023-01-19T13:38:57+01:0019. Januar 2023|, |

Kindeswohl

Der 1959 erstmals eingeführte und auch im deutschen Recht verwendete Begriff „Wohl des Kindes“ (”best interests of the child”) ist Richtschnur für alle Kinder betreffende Entscheidungen. Auch in den UN-Kinderrechten ist es der maßgebliche Grundsatz (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK): ”Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.” Kindeswohl und – davon abgeleitet auch die >Kindeswohlgefährdung – sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie wurden nicht verbindlich juristisch definiert. Die Offenheit der Termini bietet den Vorteil, dass jeder einzelne Fall genau betrachtet werden muss. Ein [...]

Von |2023-01-19T13:33:05+01:0019. Januar 2023|, |

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern (bis 14 Jahren) und Jugendlichen (von 14 bis 18 Jahren) in der Öffentlichkeit. Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für sie ausgehen kann. Enthalten sind zum Beispiel Regelungen zum Schutz vor unangemessenem Alkohol- oder Tabakkonsum, Glücksspiel und problematischen Medieninhalten sowie zum Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen. BUCH-TIPP: Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ Herausgeber: BMFSFJ Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:25:29+01:0019. Januar 2023|, , |

Inklusion

Auch Kinder mit Behinderungen, chronischen oder lebensverkürzenden Erkrankungen haben - so sie nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können - ein Recht auf Geborgenheit in einer Familie. Ihre Inklusion - d. h. Zugehörigkeit zur Gesellschaft - ist in einer geeigneten Pflegefamilie besser umzusetzen als in einem Heim oder auf einer Intensivstation. Die aktuelle Grundlage der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien bildet eine Übergangsregelung im zwölften Sozialgesetzbuch (§ 54 Absatz 3 SGB XII). Um die Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder zu gewährleisten, wird aktuell an einer inklusiven Gestaltung der Jugendhilfe gearbeitet.

Von |2023-01-27T05:31:09+01:0019. Januar 2023|, |

Herkunftsfamilie, Arbeit mit der

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die >Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für die Herkunftseltern [...]

Von |2023-01-27T05:30:15+01:0019. Januar 2023|, |

Hilfeplan

Das Jugendamt ist verpflichtet, zu Beginn einer voraussichtlich für längere Zeit zu leistenden >Hilfe zur Erziehung unter Mitwirkung aller Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen, in welchem der Bedarf und die daraus resultierenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden (§ 36 SGB VIII). Der in Abständen fortzuschreibende Hilfeplan soll als Instrument der Planung, Dokumentation und Überprüfung aller für erforderlich gehaltenen Maßnahmen und Vereinbarungen zu Transparenz und Verbindlichkeit im gesamten Pflegeverhältnis beitragen. Die Pflegepersonen sind von Beginn des Pflegeverhältnisses an einzubeziehen.

Von |2023-01-19T10:14:09+01:0019. Januar 2023||

Hilfe für junge Volljährige

Mit Erreichen der Volljährigkeit des Pflegekindes wird die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege automatisch beendet. Benötigt der/die junge Volljährige aufgrund seiner/ihrer individuellen Situation noch weiterhin Unterstützung durch die Pflegefamilie bei der Persönlichkeitsentwicklung und selbstständigen Lebensführung, muss er/sie selbst rechtzeitig einen Antrag auf Hilfe für junge Volljährige stellen. Darin muss der individuelle Bedarf begründet werden (§ 41 SGB VIII). Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, muss die Jugendhilfe die geeigneten und notwendigen Hilfen gewähren. Sie kann die (Weiter-)Gewährung von Hilfen nur ablehnen, wenn sie darlegt, dass der Verselbständigungsprozess bereits vollständig abgeschlossen ist. Nach Beendigung der Hilfe haben die jungen Volljährigen noch weiter Anspruch auf Beratung und Unterstützung über einen Zeitraum, der im letzten [...]

Von |2023-01-19T10:11:17+01:0019. Januar 2023||

Hilfen zur Erziehung

Die Hilfen zur Erziehung werden im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. darunter gibt es ambulante, teilstationäre sowie stationäre Hilfsangebote. Beispiele: Erziehungsberatung ist ein niederschwelliges, kostenfreies Beratungsangebot, das allen Familien offensteht (§ 28 SGB VIII). Bei der sozialen Gruppenarbeit nimmt ein Kind tagsüber an einem pädagogischen Angebot teil, das die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt (§ 29 SGB VIII). Durch eine Erziehungsbeistandschaft bzw. einen Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII) bekommt das Kind / der/die Jugendliche für einen bestimmten Stundenumfang eine Fachkraft zur Seite gestellt (§ 28 SGB VIII). Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive aufsuchende Hilfe, die Familien dabei unterstützt, vorhandene Schwierigkeiten zu bewältigen (§ 31 SGB VIII). Bei Erziehung in einer [...]

Von |2023-01-27T05:25:00+01:0019. Januar 2023|, , |
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