Umgangskontakt

Gelingende Umgangskontakte erfordern entsprechende Rahmenbedingungen. Alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses müssen das gleiche Ziel haben. Geschulte Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen, auf deren Beratung und Begleitung Pflegeeltern und leibliche Eltern bei Bedarf zurückgreifen können. Herkunftseltern brauchen Unterstützung und Beratung, um ihren Kindern das Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu erlauben. Auch bei befristet untergebrachten Kindern mit Rückkehroption benötigen Herkunftseltern Hilfe bei der Verarbeitung der Trennung und den damit verbundenen Ängsten. Dem Kind sind die Gründe seiner Trennung von der Herkunftsfamilie und die nachfolgenden Maßnahmen altersgemäß zu erklären. Damit kann verhindert werden, dass es sich selbst die Schuld für die Trennung von den leiblichen Eltern gibt. Pflegeeltern müssen lernen, den ihnen anvertrauten Kindern [...]

Von |2023-01-19T14:33:40+01:0019. Januar 2023||

Träger der Jugendhilfe

Mit dem Begriff "Träger" werden in der Kinder- und Jugendhilfe Organisationen benannt, die soziale Arbeit leisten und Einrichtungen und Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien betreiben. Das SGB VIII begrüßt ausdrücklich eine Vielfalt von Angeboten verschiedener Institutionen, Organisationen und Gruppen, damit unterschiedliche Wertorientierungen, Inhalte und Methoden in der Praxis vertreten werden. Dadurch können die Leistungsberechtigten ihr Recht wahrnehmen, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen (§ 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht). Es wird unterschieden in >Öffentliche Träger der Jugendhilfe und Freie Träger der Jugendhilfe.

Von |2023-01-19T14:31:50+01:0019. Januar 2023||

Testament der Pflegeeltern

Da ein Pflegekind – außer in Verwandtschaftspflege – nicht mit seiner Pflegefamilie verwandt ist, ist es kein gesetzlicher Erbe der Pflegeeltern. Wollen diese ihrem Pflegekind etwas hinterlassen, so müssen sie dies testamentarisch regeln. Dabei ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen. Will man einem, von Behinderung betroffenen Pflegekind etwas vermachen, das möglicherweise lebenslang auf Hilfeleistungen angewiesen sein wird, bietet ein sogenanntes Behinderten-Testament eine gute Möglichkeit. Auch dieses sollte ein Fachmann aufsetzen. In der Erbschaftssteuer werden Pflegekinder in die Steuerklasse III eingeordnet unter die „übrigen Erwerber“, für die der niedrigste Freibetrag gilt (§ 15 ErbStG, §16 ErbStG). Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:24:02+01:0019. Januar 2023|, |

Testament des Pflegekindes

Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Jugendlicher auch ohne Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ein eigenes Testament errichten, dies muss jedoch vor einem Notar durch mündliche Erklärung oder Übergabe einer offenen Schrift erfolgen (§ 2229 BGB, § 2233 BGB). Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:22:22+01:0019. Januar 2023|, |

Taschengeld

Über die Pflicht der Auszahlung von Taschengeld und dessen Höhe gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Jedoch enthält der durch die Jugendhilfe an die Pflegeeltern gezahlte Unterhalt einen „angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung des Kindes oder des Jugendlichen“ (§ 39 Absatz 2 Satz 2 SGB VIII). (Pflege)-Eltern wird empfohlen, Taschengeld zur Einübung des Umgangs mit Geld regelmäßig und nach Alter gestaffelt auszuzahlen. Klar sollte sein, ob und welche Ausgaben die Kinder und Jugendlichen davon bestreiten sollen. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern" TIPPS: Empfehlungen des Deutschen Jugendinstitutes zum Taschengeld und Budgetgeld (Stand 2020) Taschengeldtabelle 2024

Von |2024-01-10T11:32:04+01:0019. Januar 2023|, |

Sozialdatenschutz /Sozialgeheimnis

Der Sozialdatenschutz leitet sich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Pflegeeltern unterliegen zwar grundsätzlich nicht den für das Jugendamt geltenden Datenschutzbestimmungen (§ 64 SGB VIII, § 65 SGB VIII), jedoch sind sie gehalten, Informationen über die persönlichen Verhältnisse der Herkunftseltern sowie des Kindes vertraulich zu behandeln und genau zu prüfen, ob die Weitergabe von Informationen über das Kind wirklich erforderlich ist. Für die Wahrnehmung der Erziehung und Betreuung ist es mitunter nötig, Daten an Erzieher*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen, Therapeut*innen oder andere Bezugspersonen des Kindes weiterzugeben, um z. B. Ursachen spezieller Verhaltensweisen durch Hintergrundinformationen besser nachvollziehbar zu machen. Nützlich ist, wenn im Pflegevertrag eine möglichst konkrete Befugnis die Informationsweitergabe an Dritte [...]

Von |2023-01-27T05:23:11+01:0019. Januar 2023|, |

Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Das SGB VIII umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung dieses Leistungsgesetzes für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern liegt gemäß § 85 SGB VIII überwiegend bei den >Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Das Gesetz setzt auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft durch Angebote und Leistungen für unterschiedliche Lebenssituationen. Es legt einen einheitlichen Rahmen fest, soweit das jeweilige Landesrecht nicht unterschiedliche Regelungen trifft. Das SGB VIII enthält Bestimmungen für Kinder (0-14 Jahre), Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Volljährige (18-27 Jahre) (§ 7 Absatz 1 SGB VIII). Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:23:37+01:0019. Januar 2023|, |

Religiöse Erziehung

Zu den Rechten leiblicher Eltern gehört die Festlegung der Religionszugehörigkeit und religiöse Erziehung ihres Kindes. Auch die diesbezüglichen Entscheidungen von Eltern, denen anschließend das Sorgerecht entzogen wurde, sind weiter zu berücksichtigen. Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG) räumt Kindern ab 10 Jahren das Recht ein, bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung ihres religiösen Bekenntnisses angehört zu werden (§ 3 Absatz 2 RKEG). Ab 12 Jahren darf man nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden (§ 5 RKEG). Jugendlichen ab 14 Jahren steht die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis sie sich halten wollen (§ 5 RKEG).

Von |2023-01-27T05:14:39+01:0019. Januar 2023|, |

Qualitätsstandards

Die Qualität der familialen Erziehung durch Pflegepersonen, die im Allgemeinen keine pädagogische Vorbildung mitbringen müssen, braucht verbindliche Standards für die Auswahl und Vorbereitung sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung. Dazu gehören sowohl Unterstützung und Fortbildung, als auch >Krisenintervention und regelmäßige >Entlastung der Pflegeeltern. Die notwendige Unterstützung der leiblichen Eltern des Kindes gehört ebenfalls zu diesen Aufgaben und darf nicht den Pflegeeltern aufgebürdet werden. Solche strukturellen Rahmenbedingungen finden sich bislang nicht in allen Jugendamtsbereichen. Sie bieten jedoch die beste Voraussetzung für das Gelingen von Pflegeverhältnissen, deren gesamtgesellschaftlicher Nutzen über die Einzelfallhilfe weit hinausreicht. Eine breitere Einbeziehung >Freier Träger der Jugendhilfe, wie sie vielerorts schon praktiziert wird, könnte gleichfalls zu einer Weiterentwicklung und [...]

Von |2023-01-19T14:08:18+01:0019. Januar 2023||

Pflegekindzufriedenheit

Als einen wichtigen Punkt erachtet Dr. Yvonne Gassmann, den von ihr geprägten Begriff der Pflegekindzufriedenheit: „Nur Pflegekindern, die mit ihrer Situation zufrieden sind, gelingt eine sichere Identitätsbildung.“ Dafür brauchen sie viel Unterstützung und mehr Zeit als andere Heranwachsende. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:15:46+01:0019. Januar 2023|, |
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