Träger der Jugendhilfe

Mit dem Begriff "Träger" werden in der Kinder- und Jugendhilfe Organisationen benannt, die soziale Arbeit leisten und Einrichtungen und Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien betreiben. Es wird unterschieden in: Öffentliche Träger der Jugendhilfe: Dies sind die Länder und Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) mit ihren Jugendämtern und Landesjugendämtern. Grundsätzlich liegt die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung aller Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 79 Abs. 1 SGB VIII). An ihn richten sich Bedarfe nach Hilfe und Unterstützung. Freie Träger der Jugendhilfe: Mit diesem Begriff  sind gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Verbände, Gesellschaften (gGmbH), Stiftungen, freie Wohlfahrtsverbände) sowie nicht-gemeinnützige (z.B. privatgewerbliche) Unternehmen gemeint, an die öffentliche [...]

Von |2023-05-23T18:22:45+02:0023. Mai 2023|, |

Inklusion

Auch Kinder mit Behinderungen, chronischen oder lebensverkürzenden Erkrankungen haben - so sie nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können - ein Recht auf Geborgenheit in einer Familie. Ihre Inklusion - d. h. Zugehörigkeit zur Gesellschaft - ist in einer geeigneten Pflegefamilie besser umzusetzen als in einem Heim oder auf einer Intensivstation. Die aktuelle Grundlage der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien bildet eine Übergangsregelung im zwölften Sozialgesetzbuch (§ 54 Absatz 3 SGB XII). Um die Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder zu gewährleisten, wird aktuell an einer inklusiven Gestaltung der Jugendhilfe gearbeitet.

Von |2023-01-27T05:31:09+01:0019. Januar 2023|, |

Herkunftsfamilie, Arbeit mit der

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die >Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für die Herkunftseltern [...]

Von |2023-01-27T05:30:15+01:0019. Januar 2023|, |
Nach oben