Kontinuitätssicherung

Wiederholte Ortswechsel und Beziehungsabbrüche können die Entwicklungsbedingungen von Kindern erheblich verschlechtern. Das Pflegekind hat ein Recht auf die Entwicklung einer kontinuierlichen Lebensperspektive und den Erhalt seiner Pflegefamilie, sobald es sich dort beheimatet hat. Ist die >Rückführung eines Pflegekindes in seine leibliche Familie nicht möglich, so benötigen die leiblichen Eltern dauerhaft Unterstützung und Beratung, um die Trennung zu verarbeiten und zu einer positiven Rolle im Leben ihres Kindes zu finden. Für die Entwicklung des Pflegekindes ist es wichtig, die Erlaubnis seiner Eltern zum Aufwachsen in der Pflegefamilie zu bekommen. Wie alle Familien können auch Pflegefamilien in Krisen geraten (z. B. Trennung, schwere Krankheit, Tod). Kontinuitätssicherung bedeutet an dieser Stelle vor allem [...]

Von |2023-05-23T18:32:59+02:0023. Mai 2023|, |

Perspektivklärung

Die Frage der Perspektive einer Fremdunterbringung – befristet oder auf Dauer angelegt - ist so früh wie möglich zu klären, damit dem Kind eine unzumutbar lange Ungewissheit über seinen künftigen Lebensmittelpunkt erspart werden kann. Das Wissen um die reale Zugehörigkeit zu einer Familie ist für das Sicherheitsbedürfnis des Kindes notwendig. Eine Rückführungsoption sollte nur dann offengehalten werden, wenn die Möglichkeit der (Wieder-)Herstellung kindgerechter Verhältnisse in der Herkunftsfamilie in einer für das Kind angemessenen Zeit realistisch erscheint. Da Entscheidungen über die Perspektive einer Fremdunterbringung weitreichende Konsequenzen haben, sollten sie in einem Fachkräfteteam getroffen werden.

Von |2023-05-23T18:13:28+02:0023. Mai 2023|, |

Vorerfahrungen des Pflegekindes

Informationen über die Vorgeschichte des Pflegekindes sind wichtig, um es gut begleiten und seine Verhaltensmuster besser verstehen zu können. Gegebenenfalls müssen die Pflegeeltern diese bei den Fachkräften einfordern. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:13:54+01:0019. Januar 2023|, |

Religiöse Erziehung

Zu den Rechten leiblicher Eltern gehört die Festlegung der Religionszugehörigkeit und religiöse Erziehung ihres Kindes. Auch die diesbezüglichen Entscheidungen von Eltern, denen anschließend das Sorgerecht entzogen wurde, sind weiter zu berücksichtigen. Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RKEG) räumt Kindern ab 10 Jahren das Recht ein, bei einer Meinungsverschiedenheit über die Bestimmung ihres religiösen Bekenntnisses angehört zu werden (§ 3 Absatz 2 RKEG). Ab 12 Jahren darf man nicht gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden (§ 5 RKEG). Jugendlichen ab 14 Jahren steht die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis sie sich halten wollen (§ 5 RKEG).

Von |2023-01-27T05:14:39+01:0019. Januar 2023|, |

Pflegekindzufriedenheit

Als einen wichtigen Punkt erachtet Dr. Yvonne Gassmann, den von ihr geprägten Begriff der Pflegekindzufriedenheit: „Nur Pflegekindern, die mit ihrer Situation zufrieden sind, gelingt eine sichere Identitätsbildung.“ Dafür brauchen sie viel Unterstützung und mehr Zeit als andere Heranwachsende. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:15:46+01:0019. Januar 2023|, |

Pubertierende Pflegekinder

In der Pubertät, wenn das „sich Reiben“ an den Erwachsenen ein notwendiges Entwicklungsstadium auf dem Weg zur Ablösung ist, können große Spannungen in Pflegefamilien entstehen. Ein gewisser Grad an Unzufriedenheit mit den elterlichen Regeln ist alterstypisch. Fatal wird es, wenn Fachkräfte „normale“ Konflikte zwischen Pflegeeltern und Pflegekind zum Anlass für eine unüberlegte und plötzliche Beendigung eines Pflegeverhältnisses nehmen. Damit nimmt man dem jungen Menschen ein wichtiges Lernfeld und seine Beheimatung. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:15:10+01:0019. Januar 2023|, |

Medienanfragen

Immer wieder ist die Presse interessiert an authentischen Berichten über Pflege- und Adoptivfamilien. Im Umgang mit Medien (Fotos, Filme, Interviews, Reportagen, Berichte über Aktivitäten der Pflegefamiliengruppe) sind die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu wahren. Pflegeeltern dürfen nicht ohne Wissen des Jugendamtes und Zustimmung der Sorgeberechtigten öffentlich über ein bestimmtes Kind berichten oder es abbilden. Liegt die Zustimmung vor, ist es trotzdem üblich, die Namen aller Beteiligten zu ändern und Kinder nur von hinten oder „getarnt“ (unkenntlich gemachtes Gesicht, Perücke, Kostümierung usw.) zu zeigen. Da das nähere Umfeld in der Regel den Einzelfall trotzdem erkennt, sollten Äußerungen und Darstellungen sehr gut durchdacht sein. In den allermeisten Fällen hat der Porträtierte keinen Einfluss [...]

Von |2023-01-27T05:11:58+01:0019. Januar 2023|, |

Migrationsgeschichte des Kindes

Die in der UN-KRK geforderte Berücksichtigung der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft eines Kindes und seine Religionsfreiheit finden Niederschlag in § 9 Absatz 2 SGB VIII. Sie gewinnen an Bedeutung durch die Inobhutnahmen aus Migrantenfamilien und von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. TIPP: Pressemitteilung der BAG Adoption und Inpflege vom 15.07.2015: Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern

Von |2024-02-09T16:29:47+01:0019. Januar 2023|, |

Biographiearbeit

Durch Methoden der Biographiearbeit kann man Pflege- und Adoptivkindern das Integrieren negativer Erfahrungen und letztlich die Akzeptanz der eigenen Lebensgeschichte erleichtern. Pflege- und Adoptiveltern sammeln und ordnen zusammen mit dem Kind Informationen, Dokumente und wichtige Erinnerungsstücke seines Lebens und arbeiten so Erlebtes gemeinsam mit dem Kind wertschätzend auf. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern" BUCH-TIPP: Birgit Lattschar | Irmela Wiemann: Mädchen und Jungen entdecken ihre Geschichte: Grundlagen und Praxis der Biografiearbeit (2013)  

Von |2023-01-27T05:12:33+01:0018. Januar 2023|, , |

Adultismus

Die Mitbestimmungsfähigkeit und Mündigkeit von Kindern zu fördern verlangt, dass die Äußerungen Heranwachsender nicht nur ermutigt und gehört, sondern vor allem auch ernst genommen werden. Viele Floskeln und Sprüche, mit denen wir alle aufgewachsen sind, belegen die tradierte Bevormundung Jüngerer: „Dafür bist du noch zu klein“, „Das verstehen Kinder noch nicht“, „Sei nicht so kindisch“, „So lange du deine Füße unter meinen Tisch streckst,…“, etc. Diese, Adultismus genannte Alltagsdiskriminierung auf der Grundlage des Machtungleichgewichts zwischen Erwachsenen und Kindern nagt am Selbstvertrauen junger Menschen. Sie verinnerlichen mit der Zeit, dass Ältere alles besser wissen und bestimmen sollten. Gehören sie dann selbst zu den Älteren, fühlen sie sich legitimiert diese Macht gleichfalls [...]

Von |2023-01-27T05:08:33+01:0018. Januar 2023|, , |
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