Unbegleitete internationale Adoptionen

Seit 01.04.2021 sind unbegleitete Auslandsadoptionen in Deutschland verboten (§ 2b Adoptionsvermittlungsgesetz). Sie sind sowohl für die aufnehmenden Eltern als auch für die Kinder riskant, weil sie ohne die fachliche Betreuung durch deutsche Adoptionsvermittlungsstellen stattfinden. Die aufnehmende Familie wird nicht vorbereitet und auf ihre Eignung überprüft. Es gibt keine Nachbetreuung und Unterstützung der Familien bei auftretenden Problemen.

Von |2023-03-29T21:16:34+02:0029. März 2023|, , |

Adoption mit schwacher Wirkung (Internationale Adoption)

In einigen Staaten kennt man nur Adoptionen mit schwacher Wirkung. Bei diesen erlöschen die Rechte und Pflichten des Adoptivkindes gegenüber seiner Herkunftsfamilie nicht vollständig. In einem solchen Fall würde das Adoptivkind – auch wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist – nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bei unter diesen Umständen im Ausland adoptierten Kindern, kann die Adoption mit schwacher Wirkung in Deutschland gerichtlich in eine >Adoption mit starker Wirkung umgewandelt werden.

Von |2023-02-08T23:32:53+01:008. Februar 2023|, |
Nach oben