Altersgrenze

Möchten Sie ein Kind adoptieren, so müssen Sie nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte laut den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen, damit die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Rechtsgrundlage: § 1741 BGB Zulässigkeit der Annahme

Von |2023-02-08T17:44:55+01:008. Februar 2023|, |

Adoptionspflege

Sobald ein Adoptivkind in seine neue Familie aufgenommen wird, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. Sie dauert in der Regel ein Jahr, kann jedoch auch kürzer oder länger sein. In diesem Zeitraum soll die Bindung zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern entstehen. Dabei unterstützt die Adoptionsvermittlungsstelleund die Familie. Die Adoptiveltern sind während der Adoptionspflegezeit bereits unterhaltspflichtig für das Kind, jedoch ist das Jugendamt noch Vormund des Kindes. Verläuft alles gut, können die Adoptiveltern nach Ablauf der Adoptionspflegezeit die Adoption beantragen. Mit dem Adoptionsbeschluss des Familiengerichtes werden sie auch juristisch die Eltern des Kindes. Der Beginn einer Adoptionspflegezeit bedeutet noch keine Garantie, dass das Kind tatsächlich für immer bei den Adoptiveltern bleiben kann. [...]

Von |2023-02-08T16:50:57+01:008. Februar 2023|, |

Adoptivkinder mit Behinderung

Kinder, die zur Adoption vermittelt werden, können auch eine Behinderung haben. Meist versuchen die Adoptionsvermittlungsstellen bei bekannten Behinderungen anzubieten, als Pflegefamilie in der Jugendhilfe zu verbleiben. Eine Adoption ist aber prinzipiell möglich. Als Adoptiveltern haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung durch die Eingliederungshilfe sowie sämtliche Leistungen der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für das Adoptivkind in Anspruch zu nehmen.

Von |2023-02-08T16:22:44+01:0010. September 2022|, , |

Adoptiveltern mit Behinderung

Prinzipiell haben auch Erwachsene mit Behinderung die Möglichkeit ein Kind zu adoptieren. Eine zwingende Bedingung ist, dass keine stark lebensverkürzende Erkrankung vorliegt. Sonst würde das Adoptivkind dadurch nach kurzer Zeit seine Bindungsperson wieder verlieren. Haben Adoptionsbewerber einen hohen Assistenzbedarf, der durch mehrere Menschen im Schichtsystem in ihrem Haushalt gedeckt wird, stellt sich allerdings die Frage, ob diese Umgebung für ein kleines Kind mit Bindungsabbrüchen die passende Familie ist.

Von |2023-02-08T16:23:59+01:0010. September 2022|, , |
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