Wertschätzung

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Suche nach der „am wenigsten schädlichen Alternative“ im Rahmen von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls zählt, dass Fachkräfte die Arbeit von Pflegeeltern grundsätzlich wertschätzen und sie als Partner in der Sorge für das fremduntergebrachte Kind anerkennen. Eine unterstützende Begleitung des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt und ggf. einen freien Träger ist die beste Form einer vorbeugenden Krisenintervention. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung von Pflegefamilien ist es zudem angezeigt, ihnen regelmäßig Fortbildung und unabhängige Supervision anzubieten und sie auf Selbsthilfegruppen, wie Pflegeelternvereine und deren vielfältigen Angebote hinzuweisen. Quelle: PFAD Broschüre "Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien"

Von |2022-09-10T17:19:31+02:0010. September 2022|, , |

Wohlverhaltensregel

Pflegeeltern unterliegen – genauso wie die leiblichen Eltern – der sogenannten Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB). Diese will ihre konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes sichern und verbietet, dass die Parteien einander vor dem Kind schlecht machen und es damit in Loyalitätskonflikte bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Pflegeeltern z. B. Misshandlungen des Kindes durch die Herkunftseltern bagatellisieren oder verleugnen müssen. Eine kindgerechte, altersentsprechende und soweit wie möglich wertschätzende Aufklärung ist anzustreben.

Von |2022-09-10T17:16:59+02:0010. September 2022|, , |

Umgang

Gelingende Umgangskontakte erfordern entsprechende Rahmenbedingungen. Alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses müssen das gleiche Ziel haben. Geschulte Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen, auf deren Beratung und Begleitung Pflegeeltern und leibliche Eltern bei Bedarf zurückgreifen können. Herkunftseltern brauchen Unterstützung und Beratung, um ihren Kindern das Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu erlauben. Auch bei befristet untergebrachten Kindern mit Rückkehroption benötigen Herkunftseltern Hilfe bei der Verarbeitung der Trennung und den damit verbundenen Ängsten. Dem Kind sind die Gründe seiner Trennung von der Herkunftsfamilie und die nachfolgenden Maßnahmen altersgemäß zu erklären. Damit kann verhindert werden, dass es sich selbst die Schuld für die Trennung von den leiblichen Eltern gibt. Pflegeeltern müssen lernen, den ihnen anvertrauten [...]

Von |2022-09-10T17:12:06+02:0010. September 2022|, |

Arbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – das sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für [...]

Von |2022-09-10T17:00:04+02:0010. September 2022|, , |

Anbahnung

Wenn nach sorgfältiger Prüfung füreinander geeignet erscheinende Kinder und Pflegepersonen gefunden sind, ist eine vorsichtige Anbahnung zu gestalten. Anfänglich sollten Treffen in der dem Kind vertrauten Umgebung stattfinden. Bei gegenseitiger Zuneigung können dann gemeinsame Unternehmungen an anderen Orten geplant werden und mit zunehmender Vertrautheit Übernachtungsbesuche in der Pflegefamilie folgen. Das Tempo und die Intensität der Annäherungsschritte sollten sich nach dem kindlichen Wunsch richten. Eine ausreichend lange Anbahnungszeit erleichtert dem Kind den Übergang in sein neues Lebensumfeld. Quelle: PFAD Broschüre "Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber"

Von |2023-01-27T05:11:07+01:009. September 2022|, , , |

Diagnostik

Für die Vorbereitung der Vermittlung eines Kindes, dessen Fremdunterbringung den Mitarbeiter*innen des Jugendamts fachlich angezeigt erscheint, ist zuerst einmal die Ermittlung aller seiner „Bedarfe“ notwendig. Hierbei sind außer den Eltern bei Bedarf Fachleute verschiedener Disziplinen, wie zum Beispiel Kinderpsychologen/-psychotherapeuten und Kinderärzte zu beteiligen. Vollständigkeit in der Diagnostik ist anzustreben, wird aber nicht immer möglich sein, so dass Pflegefamilien auch auf das Auftreten nicht unbedingt zu erwartender Probleme vorbereitet werden sollten. Aus der sorgfältigen Diagnostik ergeben sich die Gesichtspunkte für die Auswahl der geeigneten Pflegefamilie und für erforderliche Therapievorschläge. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:01:56+02:0025. Februar 2017|, , |

Krankenversicherung

Ist ein Pflegekind weder bei der Krankenversicherung der Herkunfts- noch bei der der Pflegeeltern mitversichert, trägt das Jugendamt die Kosten für eine angemessene Krankenversicherung (§ 40 SGB VIII). Da Pflegeeltern ihrem Pflegekind gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, muss das Jugendamt auch für notwendig werdende Zuzahlungen aufkommen. Das sind zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen. Medizinische Leistungen, die nicht zum Angebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören, müssen nicht vom Jugendamt übernommen werden. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”

Von |2022-09-10T17:13:21+02:0025. Februar 2017|, , |

Perspektivklärung

Die Frage der Perspektive einer Fremdunterbringung – befristet oder auf Dauer angelegt - ist so früh wie möglich zu klären, damit dem Kind eine unzumutbar lange Ungewissheit über seinen künftigen Lebensmittelpunkt erspart werden kann. Das Wissen um die reale Zugehörigkeit zu einer Familie ist für das Sicherheitsbedürfnis des Kindes notwendig. Eine Rückführungsoption sollte nur dann offengehalten werden, wenn die Möglichkeit der (Wieder-)Herstellung kindgerechter Verhältnisse in der Herkunftsfamilie in für das Kind angemessener Zeit wirklich realistisch erscheint. Da Entscheidungen über die Perspektive einer Fremdunterbringung weitreichende Konsequenzen haben, ist ein Fachkräfteteam, nicht eine einzelne Fachkraft, hierfür zuständig. Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber” [...]

Von |2022-09-10T17:08:52+02:0025. Februar 2017|, |
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