Unbegleitete internationale Adoptionen

Seit 01.04.2021 sind unbegleitete Auslandsadoptionen in Deutschland verboten (§ 2b Adoptionsvermittlungsgesetz). Sie sind sowohl für die aufnehmenden Eltern als auch für die Kinder riskant, weil sie ohne die fachliche Betreuung durch deutsche Adoptionsvermittlungsstellen stattfinden. Die aufnehmende Familie wird nicht vorbereitet und auf ihre Eignung überprüft. Es gibt keine Nachbetreuung und Unterstützung der Familien bei auftretenden Problemen.

Von |2023-03-29T21:16:34+02:0029. März 2023|, , |

Alterssicherung der Pflegeperson

Nach § 39 (4) SGB VIII umfassen die laufenden Leistungen auch „die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“. Dazu müssen Pflegeeltern mit ihrem zuständigen Jugendamt besprechen, welcher ihrer Verträge bzw. welcher neu abzuschließende Vertrag zur Altersversorgung gefördert werden kann („nachgewiesene Aufwendungen“). Empfohlen wird, dass eine der Pflegepersonen diesen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung für jedes betreute Pflegekind erhält (Empfehlungen für 2023). Die Pflegeperson muss dafür selbst (mindestens) genauso viel in den Vertrag einzahlen („hälftige Erstattung“). Die Höhe des Zuschusses sowie die an die Verträge gestellten Bedingungen können von Jugendamt zu Jugendamt variieren. Eine gesetzliche Rentenversicherung ist immer förderfähig. Private Anlageformen prüft [...]

Von |2023-03-29T15:17:47+02:0029. März 2023|, , |

Zwangsadoption

Unter Zwangsadoptionen versteht man politisch motivierte, staatliche Übergriffe in die Erziehung von Kindern und das Familienleben. Sie sind nicht am Kindeswohl orientiert, sondern sollen entweder Eltern sanktionieren oder Kinder aus Minderheiten fremdplatzieren, um sie ihren Familien und ihrer Kultur zu entfremden. Zwangsadoptionen sind zum Beispiel bekannt aus der Zeit des Nationalsozialismus, aus der DDR, der Schweiz, Australien, Argentinien, Kanada oder den USA. TIPP: Im Rahmen der Aufarbeitung politisch motivierter Adoptionen in der DDR (Zwangsadoptionen) wurde eine Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) eingerichtet, an die sich betroffene Adoptivkinder, leibliche Eltern, Adoptiveltern und Angehörige wenden können.

Von |2023-03-29T15:24:36+02:009. Februar 2023|, , |

Adoptivkinder mit Behinderung

Kinder, die zur Adoption vermittelt werden, können auch eine Behinderung haben. Meist versuchen die Adoptionsvermittlungsstellen bei bekannten Behinderungen anzubieten, als Pflegefamilie in der Jugendhilfe zu verbleiben. Eine Adoption ist aber prinzipiell möglich. Als Adoptiveltern haben Sie die Möglichkeit, Unterstützung durch die Eingliederungshilfe sowie sämtliche Leistungen der Krankenversicherung und Pflegeversicherung für das Adoptivkind in Anspruch zu nehmen.

Von |2023-02-08T16:22:44+01:0010. September 2022|, , |

Adoptiveltern mit Behinderung

Prinzipiell haben auch Erwachsene mit Behinderung die Möglichkeit ein Kind zu adoptieren. Eine zwingende Bedingung ist, dass keine stark lebensverkürzende Erkrankung vorliegt. Sonst würde das Adoptivkind dadurch nach kurzer Zeit seine Bindungsperson wieder verlieren. Haben Adoptionsbewerber einen hohen Assistenzbedarf, der durch mehrere Menschen im Schichtsystem in ihrem Haushalt gedeckt wird, stellt sich allerdings die Frage, ob diese Umgebung für ein kleines Kind mit Bindungsabbrüchen die passende Familie ist.

Von |2023-02-08T16:23:59+01:0010. September 2022|, , |

Wertschätzung

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Suche nach der „am wenigsten schädlichen Alternative“ im Rahmen von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls zählt, dass Fachkräfte die Arbeit von Pflegeeltern grundsätzlich wertschätzen und sie als Partner in der Sorge für das fremduntergebrachte Kind anerkennen. Eine unterstützende Begleitung des Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt und ggf. einen freien Träger ist die beste Form einer vorbeugenden Krisenintervention. Im Rahmen der fachlichen Unterstützung von Pflegefamilien ist es zudem angezeigt, ihnen regelmäßig Fortbildung und unabhängige Supervision anzubieten und sie auf Selbsthilfegruppen, wie Pflegeelternvereine und deren vielfältigen Angebote hinzuweisen. Quelle: PFAD Broschüre "Umgangskontakte von Pflegekindern mit ihren Herkunftsfamilien"

Von |2022-09-10T17:19:31+02:0010. September 2022|, , |

Wohlverhaltensregel

Pflegeeltern unterliegen – genauso wie die leiblichen Eltern – der sogenannten Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB). Diese will ihre konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes sichern und verbietet, dass die Parteien einander vor dem Kind schlecht machen und es damit in Loyalitätskonflikte bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Pflegeeltern z. B. Misshandlungen des Kindes durch die Herkunftseltern bagatellisieren oder verleugnen müssen. Eine kindgerechte, altersentsprechende und soweit wie möglich wertschätzende Aufklärung ist anzustreben.

Von |2022-09-10T17:16:59+02:0010. September 2022|, , |

Umgang

Gelingende Umgangskontakte erfordern entsprechende Rahmenbedingungen. Alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses müssen das gleiche Ziel haben. Geschulte Fachkräfte müssen zur Verfügung stehen, auf deren Beratung und Begleitung Pflegeeltern und leibliche Eltern bei Bedarf zurückgreifen können. Herkunftseltern brauchen Unterstützung und Beratung, um ihren Kindern das Aufwachsen in einer Pflegefamilie zu erlauben. Auch bei befristet untergebrachten Kindern mit Rückkehroption benötigen Herkunftseltern Hilfe bei der Verarbeitung der Trennung und den damit verbundenen Ängsten. Dem Kind sind die Gründe seiner Trennung von der Herkunftsfamilie und die nachfolgenden Maßnahmen altersgemäß zu erklären. Damit kann verhindert werden, dass es sich selbst die Schuld für die Trennung von den leiblichen Eltern gibt. Pflegeeltern müssen lernen, den ihnen anvertrauten [...]

Von |2022-09-10T17:12:06+02:0010. September 2022|, |

Qualitätsstandards

Die Qualität der familialen Erziehung durch Pflegepersonen, die im Allgemeinen keine pädagogische Vorbildung mitbringen müssen, braucht verbindliche Standards für die Auswahl und Vorbereitung sowie eine kontinuierliche fachliche Begleitung. Dazu gehören sowohl Unterstützung und Fortbildung, als auch Krisenintervention und regelmäßige Entlastung der Pflegeeltern. Die notwendige Unterstützung der Herkunftseltern gehört ebenfalls zu diesen Aufgaben und darf nicht den Pflegeeltern aufgebürdet werden. Solche strukturellen Rahmenbedingungen finden sich bislang nicht in allen Jugendamtsbereichen; sie bieten jedoch die beste Voraussetzung für das Gelingen von Pflegeverhältnissen, deren gesamtgesellschaftlicher Nutzen über die Einzelfallhilfe weit hinausreicht. Eine breitere Einbeziehung freier Träger der Jugendhilfe, wie sie vielerorts schon praktiziert wird, könnte gleichfalls zu einer Weiterentwicklung und Qualitätssicherung in [...]

Von |2022-09-10T17:13:41+02:0010. September 2022|, |

Arbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – das sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein. Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für [...]

Von |2022-09-10T17:00:04+02:0010. September 2022|, , |
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