UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 verabschiedete die UN-Vollversammlung einstimmig das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Dadurch wurden die Kinderrechte erstmals völkerrechtlich verbindlich. Sie formulieren in 54 Artikeln die allgemeinen Menschenrechte aus der spezifischen Perspektive von Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Heranwachsenden zu schaffen und setzt Mindeststandards. Als Leitlinien zum Verständnis der UN-Kinderrechtskonvention gelten vier Grundprinzipien (general principles): das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel 2), der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3), das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Artikel 6) und die Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Artikel 12). Daraus ergeben [...]

Von |2023-01-27T05:24:30+01:0019. Januar 2023|, , |

Kindeswille

In jedem Alter haben Kinder einen eigenen Willen. Sie können ihn durch verbale Sprache, aber auch mittels einer großen Palette weiterer Ausdrucksmöglichkeiten mitteilen: durch Körpersprache, über kreative Ausdrucksformen wie Malen und Zeichnen, im Spiel, durch Freude, Weinen, Verweigern, die Ausbildung psychosomatischer Symptome und vieles mehr. Ist der kindliche Wille vor wichtigen Entscheidungen über die Zukunft des Kindes zu erkunden – beispielsweise in Hilfeplan- oder Gerichtsverfahren –, muss ausführlich, einfühlsam und in Kenntnis der bisherigen Lebensgeschichte vorgegangen werden. Je jünger ein Kind ist, desto hilfreicher ist es, im Interesse des Kindes auch seine Bezugspersonen anzuhören. Manchmal äußern sich Kinder unterschiedlich gegenüber verschiedenen Menschen oder abhängig von der Situation. Nicht selten sind [...]

Von |2023-01-19T13:38:57+01:0019. Januar 2023|, |

Kindeswohl

Der 1959 erstmals eingeführte und auch im deutschen Recht verwendete Begriff „Wohl des Kindes“ (”best interests of the child”) ist Richtschnur für alle Kinder betreffende Entscheidungen. Auch in den UN-Kinderrechten ist es der maßgebliche Grundsatz (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK): ”Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.” Kindeswohl und – davon abgeleitet auch die >Kindeswohlgefährdung – sind sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe. Sie wurden nicht verbindlich juristisch definiert. Die Offenheit der Termini bietet den Vorteil, dass jeder einzelne Fall genau betrachtet werden muss. Ein [...]

Von |2023-01-19T13:33:05+01:0019. Januar 2023|, |

Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern (bis 14 Jahren) und Jugendlichen (von 14 bis 18 Jahren) in der Öffentlichkeit. Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für sie ausgehen kann. Enthalten sind zum Beispiel Regelungen zum Schutz vor unangemessenem Alkohol- oder Tabakkonsum, Glücksspiel und problematischen Medieninhalten sowie zum Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen. BUCH-TIPP: Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ Herausgeber: BMFSFJ Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-27T05:25:29+01:0019. Januar 2023|, , |

Hilfen zur Erziehung

Die Hilfen zur Erziehung werden im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. darunter gibt es ambulante, teilstationäre sowie stationäre Hilfsangebote. Beispiele: Erziehungsberatung ist ein niederschwelliges, kostenfreies Beratungsangebot, das allen Familien offensteht (§ 28 SGB VIII). Bei der sozialen Gruppenarbeit nimmt ein Kind tagsüber an einem pädagogischen Angebot teil, das die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz unterstützt (§ 29 SGB VIII). Durch eine Erziehungsbeistandschaft bzw. einen Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII) bekommt das Kind / der/die Jugendliche für einen bestimmten Stundenumfang eine Fachkraft zur Seite gestellt (§ 28 SGB VIII). Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive aufsuchende Hilfe, die Familien dabei unterstützt, vorhandene Schwierigkeiten zu bewältigen (§ 31 SGB VIII). Bei Erziehung in einer [...]

Von |2023-01-27T05:25:00+01:0019. Januar 2023|, , |

Freie Träger der Jugendhilfe

Jugendämter können nicht-hoheitliche Aufgaben an „freie Träger der Jugendhilfe“ übertragen. Die meisten davon sind gemeinnützige Organisationen (z.B. Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Selbsthilfegruppen, Initiativen). Es gibt auch privat-gewerbliche Träger. Die freien Träger betreiben neben dem Jugendamt einen großen Teil der Einrichtungen und Dienste für Mädchen, Jungen und Familien. Diese Vielfalt schafft in der Jugendhilfe die Möglichkeit, dass Angebote mit unterschiedlichen Wertorientierungen, Inhalten und Methoden zur Verfügung stehen (§ 3 SGB VIII). Der öffentliche Träger kooperiert partnerschaftlich mit den freien Trägern und fördert diese (§ 4 SGB VIII). siehe auch: >Öffentliche Träger der Jugendhilfe >Träger der Jugendhilfe

Von |2023-01-18T18:01:32+01:0018. Januar 2023|, |

Diagnostik

Für die Vorbereitung der Vermittlung eines Kindes, dessen Fremdunterbringung den Mitarbeiter*innen des Jugendamts fachlich angezeigt erscheint, ist zuerst einmal die Ermittlung aller seiner „Bedarfe“ notwendig. Hierbei sind außer den Eltern bei Bedarf Fachleute verschiedener Disziplinen, wie zum Beispiel Kinderpsychologen/-psychotherapeuten und Kinderärzte zu beteiligen. Vollständigkeit in der Diagnostik ist anzustreben, wird aber nicht immer möglich sein, so dass Pflege- und Adoptivfamilien auch auf das Auftreten nicht unbedingt zu erwartender Probleme vorbereitet werden sollten. Aus der sorgfältigen Diagnostik ergeben sich die Gesichtspunkte für die Auswahl der geeigneten Pflege- oder Adoptivfamilie und für erforderliche Therapievorschläge.

Von |2023-01-18T17:53:10+01:0018. Januar 2023|, |

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Das BGB ist ein Bundesgesetz, das die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es enthält auch die wesentlichen Regelungen über die Familie: das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern (§ 1616 ff. BGB), Unterhaltsansprüche (§ 1601 ff. BGB), Umgangsrecht und Erbrecht. Das BGB ist die maßgebliche Grundlage für Entscheidungen des Familiengerichts. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern"

Von |2023-01-18T17:58:08+01:0018. Januar 2023|, |

Biographiearbeit

Durch Methoden der Biographiearbeit kann man Pflege- und Adoptivkindern das Integrieren negativer Erfahrungen und letztlich die Akzeptanz der eigenen Lebensgeschichte erleichtern. Pflege- und Adoptiveltern sammeln und ordnen zusammen mit dem Kind Informationen, Dokumente und wichtige Erinnerungsstücke seines Lebens und arbeiten so Erlebtes gemeinsam mit dem Kind wertschätzend auf. Quelle: PFAD Broschüre "Die Rechte von Pflegekindern" BUCH-TIPP: Birgit Lattschar | Irmela Wiemann: Mädchen und Jungen entdecken ihre Geschichte: Grundlagen und Praxis der Biografiearbeit (2013)  

Von |2023-01-27T05:12:33+01:0018. Januar 2023|, , |

Adultismus

Die Mitbestimmungsfähigkeit und Mündigkeit von Kindern zu fördern verlangt, dass die Äußerungen Heranwachsender nicht nur ermutigt und gehört, sondern vor allem auch ernst genommen werden. Viele Floskeln und Sprüche, mit denen wir alle aufgewachsen sind, belegen die tradierte Bevormundung Jüngerer: „Dafür bist du noch zu klein“, „Das verstehen Kinder noch nicht“, „Sei nicht so kindisch“, „So lange du deine Füße unter meinen Tisch streckst,…“, etc. Diese, Adultismus genannte Alltagsdiskriminierung auf der Grundlage des Machtungleichgewichts zwischen Erwachsenen und Kindern nagt am Selbstvertrauen junger Menschen. Sie verinnerlichen mit der Zeit, dass Ältere alles besser wissen und bestimmen sollten. Gehören sie dann selbst zu den Älteren, fühlen sie sich legitimiert diese Macht gleichfalls [...]

Von |2023-01-27T05:08:33+01:0018. Januar 2023|, , |
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