Verwandtenadoption

Ist das Kind mit den/dem Annehmenden im zweiten oder dritten Grad verwandt oder verschwägert, spricht man von einer Verwandtenadoption (§ 1756 BGB). Sie bewirkt, dass nur die Verwandtschaftsbeziehungen des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den leiblichen Eltern erlöschen.

Von |2023-02-08T23:42:40+01:008. Februar 2023|, |

Adoption mit schwacher Wirkung (Internationale Adoption)

In einigen Staaten kennt man nur Adoptionen mit schwacher Wirkung. Bei diesen erlöschen die Rechte und Pflichten des Adoptivkindes gegenüber seiner Herkunftsfamilie nicht vollständig. In einem solchen Fall würde das Adoptivkind – auch wenn ein Adoptivelternteil Deutscher ist – nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Bei unter diesen Umständen im Ausland adoptierten Kindern, kann die Adoption mit schwacher Wirkung in Deutschland gerichtlich in eine >Adoption mit starker Wirkung umgewandelt werden.

Von |2023-02-08T23:32:53+01:008. Februar 2023|, |

Volljährigenadoption mit Wirkung einer Minderjährigenadoption

Die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption (§ 1772 BGB) ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Z.B. kommt sie dann in Frage, wenn bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, da der/die Anzunehmende bereits als Kind in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist. Auf diesem Weg kann z.B. die >Adoption eines Pflegekindes stattfinden. Ein Pflegekind kann sich bei Volljährigkeit – nun ohne die Zustimmung seiner leiblichen Eltern zu benötigen – von seiner Pflegefamilie adoptieren lassen.

Von |2023-02-08T23:43:33+01:008. Februar 2023|, |

Adoption mit starker Wirkung (Minderjährigenadoption)

Eine Minderjährigenadoption (§ 1754 ff BGB) ist in Deutschland immer eine Volladoption bzw. starke Adoption. Dabei bekommt das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptivfamilie. Neue Verwandtschaftsverhältnisse, Rechte und Pflichten zu den annehmenden Eltern und ihren Angehörigen entstehen. Gleichzeitig werden die rechtlichen Bande zur leiblichen Familie beendet. Nur unter bestimmten Umständen kann auch bei einem bereits Erwachsenen eine starke Adoption ausgesprochen werden. >Volljährigenadoption mit den Wirkungen der Minderjährigenadoption

Von |2023-02-08T23:19:39+01:008. Februar 2023|, |

Altersgrenze

Möchten Sie ein Kind adoptieren, so müssen Sie nach deutschem Recht mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren muss der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zu den Adoptivkindern sollte laut den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen, damit die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Rechtsgrundlage: § 1741 BGB Zulässigkeit der Annahme

Von |2023-02-08T17:44:55+01:008. Februar 2023|, |

Akteneinsicht

Adoptierte haben das Recht, etwas über ihre Abstammung zu erfahren. Adoptiveltern ist die Einsicht in die Adoptionsakte ihres Kindes bis zu dessen Volljährigkeit möglich. Unter 16-Jährige brauchen dafür die Zustimmung ihrer Adoptiveltern. Im Adoptionvermittlungsgesetz (§ 9c Absatz 3 AdVermiG) ist verankert, dass sie ab ihrem 16. Lebensjahr die Vermittlungsunterlagen selbst einsehen dürfen. Die Adoptionsvermittlungsstelle schreibt die Adoptiveltern automatisch zum 16. Geburtstag des adoptierten Kindes an und informiert über das Recht des jungen Menschen, die Akten bei der Adoptionsvermittungsstelle einsehen zu dürfen. Wann sich Adoptiere auf die Suche nach ihrer Herkunft machen, ist sehr unterschiedlich. Deshalb wurde gesetzlich geregelt, dass Adoptionsvermittlungsakten 100 Jahre ab Geburt des Kindes aufbewahrt werden müssen. Die Akten [...]

Von |2023-02-16T11:36:06+01:008. Februar 2023|, |

Adoptionspflege

Sobald ein Adoptivkind in seine neue Familie aufgenommen wird, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. Sie dauert in der Regel ein Jahr, kann jedoch auch kürzer oder länger sein. In diesem Zeitraum soll die Bindung zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern entstehen. Dabei unterstützt die Adoptionsvermittlungsstelleund die Familie. Die Adoptiveltern sind während der Adoptionspflegezeit bereits unterhaltspflichtig für das Kind, jedoch ist das Jugendamt noch Vormund des Kindes. Verläuft alles gut, können die Adoptiveltern nach Ablauf der Adoptionspflegezeit die Adoption beantragen. Mit dem Adoptionsbeschluss des Familiengerichtes werden sie auch juristisch die Eltern des Kindes. Der Beginn einer Adoptionspflegezeit bedeutet noch keine Garantie, dass das Kind tatsächlich für immer bei den Adoptiveltern bleiben kann. [...]

Von |2023-02-08T16:50:57+01:008. Februar 2023|, |

Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung

Jedes Kind sollte von Anfang an mit dem Wissen um seine Herkunft aufwachsen. Denn zu wissen, wer die leiblichen Eltern sind, ist stark mit der Bildung einer eigenen Identität verknüpft. Nicht zu wissen, von welcher Familie man anstammt, kann dagegen sehr belastend sein. Das Recht auf Kenntnis der eigenen biologischen Abstammung zählt zu den Persönlichkeitsrechten. Das Kind soll alle nötigen Information erhalten, die zur Aufklärung seiner Herkunft beitragen können. Allerdings  steht das Recht des Kindes auf Kenntnis der biologischen Abstammung dem Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre der leiblichen Eltern gegenüber. Diese unterschiedlichen Grundrechtspositionen müssen gegeneinander abgewogen werden. Rechtsgrundlagen: Bundesverfassungsgericht: Entscheidung 1 BvL 17/87  vom 31.01.1989 Grundgesetz: Artikel 2 [...]

Von |2023-02-08T16:37:45+01:008. Februar 2023|, |

UN-Behindertenrechtskonvention

Die 2006 beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit 2009 auch für Deutschland. Der Begriff Behinderung wird in der Konvention nicht definiert, weil sich das Verständnis von Behinderung stetig weiterentwickelt. In Artikel 1 heißt es: “Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.” Das Leitbild der Konvention ist das Menschenrecht auf >Inklusion. Es geht nicht um bloße Fürsorge und den Ausgleich von Defiziten, sondern darum, allen Menschen von vornherein die Teilnahme an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen [...]

Von |2023-01-27T05:25:58+01:0019. Januar 2023|, , |
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