Lebt ein Kind bereits seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die sorgeberechtigten Eltern das Kind aus der Pflegefamilie herausnehmen, so können die Pflegeeltern beim Familiengericht eine Verbleibensanordnung beantragen, um zu erreichen „dass das Kind bei der Pflegeperson bleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde“ (§ 1632 Absatz 4 BGB).

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”