Mit dem Begriff “Träger” werden in der Kinder- und Jugendhilfe Organisationen benannt, die soziale Arbeit leisten und Einrichtungen und Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien betreiben.

Das SGB VIII begrüßt ausdrücklich eine Vielfalt von Angeboten verschiedener Institutionen, Organisationen und Gruppen, damit unterschiedliche Wertorientierungen, Inhalte und Methoden in der Praxis vertreten werden. Dadurch können die Leistungsberechtigten ihr Recht wahrnehmen, zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen (§ 5 SGB VIII Wunsch- und Wahlrecht).

Es wird unterschieden in ffentliche Träger der Jugendhilfe und Freie Träger der Jugendhilfe.