Das SGB VIII umfasst die bundesgesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Umsetzung dieses Leistungsgesetzes für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern liegt gemäß § 85 SGB VIII überwiegend bei den >Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Das Gesetz setzt auf die Förderung der Entwicklung junger Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft durch Angebote und Leistungen für unterschiedliche Lebenssituationen. Es legt einen einheitlichen Rahmen fest, soweit das jeweilige Landesrecht nicht unterschiedliche Regelungen trifft.

Das SGB VIII enthält Bestimmungen für Kinder (0-14 Jahre), Jugendliche (14-18 Jahre) und junge Volljährige (18-27 Jahre) (§ 7 Absatz 1 SGB VIII).

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”