Um einem Pflegekind ein weitgehend von Normalität geprägtes Aufwachsen in seiner Pflegefamilie zu ermöglichen, ist der Respekt vor der Privatsphäre der Pflegefamilie unerlässlich. Auch sie steht unter dem besonderen Schutz des Artikel 6 des Grundgesetzes.

Pflegeeltern sind keine Dienstleister, sondern Partner der Jugendhilfe, sie wirken als sogenannte >öffentliche Familie.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”