Um im Konfliktfall mit der Gewährungspraxis der Jugendhilfe die Rechte und Ansprüche von Betroffenen (insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung) umzusetzen, steht ein wachsendes Netzwerk von Ombudsstellen in der Jugendhilfe bereit. Dort beraten und unterstützen sozialpädagogische, juristische und psychologische Fachkräfte bei Beschwerden wegen rechtswidrigem Verwaltungshandeln in der Jugendhilfe und helfen jungen Menschen und deren Familien bei begründetem, aber unerfülltem Jugendhilfebedarf (§ 9a SGB VIII).

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”

TIPP: www.ombudschaft-jugendhilfe.de