Als Pflegefamilie eine “öffentliche Familie” zu sein bedeutet, dass man in seiner Tätigkeit für die Jugendhilfe transparent und kooperativ sein muss. Es bedeutet jedoch nicht, dass die Jugendhilfe der Pflegefamilie gegenüber weisungsbefugt ist.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”