Immer wieder ist die Presse interessiert an authentischen Berichten über Pflege- und Adoptivfamilien. Im Umgang mit Medien (Fotos, Filme, Interviews, Reportagen, Berichte über Aktivitäten der Pflegefamiliengruppe) sind die Persönlichkeitsrechte des Kindes zu wahren. Pflegeeltern dürfen nicht ohne Wissen des Jugendamtes und Zustimmung der Sorgeberechtigten öffentlich über ein bestimmtes Kind berichten oder es abbilden.

Liegt die Zustimmung vor, ist es trotzdem üblich, die Namen aller Beteiligten zu ändern und Kinder nur von hinten oder „getarnt“ (unkenntlich gemachtes Gesicht, Perücke, Kostümierung usw.) zu zeigen. Da das nähere Umfeld in der Regel den Einzelfall trotzdem erkennt, sollten Äußerungen und Darstellungen sehr gut durchdacht sein. In den allermeisten Fällen hat der Porträtierte keinen Einfluss auf den fertigen Film oder Artikel.

Die Darstellung der Familien- bzw. Pflegekindergeschichte in sozialen Netzwerken sollte unterbleiben oder nur so kommuniziert werden, dass keinerlei Rückschlüsse auf konkrete Personen und Orte möglich sind. Dasselbe gilt für Beiträge in Foren, egal ob öffentliche oder geschlossene Gruppen.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”