Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt den Schutz von Kindern (bis 14 Jahren) und Jugendlichen (von 14 bis 18 Jahren) in der Öffentlichkeit. Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung für sie ausgehen kann.

Enthalten sind zum Beispiel Regelungen zum Schutz vor unangemessenem Alkohol- oder Tabakkonsum, Glücksspiel und problematischen Medieninhalten sowie zum Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen.

BUCH-TIPP:
Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ Herausgeber: BMFSFJ

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”