Bei befristeten Pflegeverhältnissen ist eine intensive Arbeit mit den Herkunftseltern zu planen und durchzuführen, um die angestrebte (Wieder-)Herstellung ihrer Erziehungsfähigkeit auch zu erreichen. Unterstützung bei der Bewältigung der Erfordernisse des Alltags, Beratung und Schulung bezüglich der für eine positive kindliche Entwicklung notwendigen Rahmenbedingungen, Hilfe bei einer erforderlichen Suchtbekämpfung – sind Stichworte für sich stellende Aufgaben. In der Regel wird der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamts hierfür zuständig sein.

Zur Förderung der elterlichen Beziehungen zum Kind sind zusätzlich die >Besuchskontakte sinnvoll vorzubereiten und zu gestalten. Sind Pflegeverhältnisse auf Dauer angelegt, so dass die Pflegefamilie zum Lebensmittelpunkt für das Kind werden soll, besteht die Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamts für die Herkunftseltern darin, ihnen ein verantwortliches Handeln zum Wohl ihres Kindes zu bestätigen, wenn sie darin einwilligen, das Kind in einer anderen Familie aufwachsen zu lassen.

Zu dieser Einstellung können Eltern dann gelangen, wenn ihre eigenen Lebenserfahrungen sowie daraus resultierende Verletzungen und Defizite mit ihnen bearbeitet werden. Lässt man ihnen Raum, ihrer Trauer über die Trennung Ausdruck zu verleihen, können sie eher eine dem Kindeswohl förderliche Haltung einnehmen und eine angemessene Kontaktpflege mittragen.

Auch für Eltern, deren Kinder in anderen Familien leben, sollten Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch angeboten und ihnen bestehende Selbsthilfegruppen benannt werden.