Zu den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben des Jugendamts gehört auch die Verpflichtung, bei einer dauerhaft angelegten Fremdplatzierung eines Kindes die Chancen einer Adoption zu prüfen. Der Vorzug der Adoption wird in der rechtlich eindeutigen Stellung von Kind und aufnehmender Familie gesehen. Bei bestehenden Pflegeverhältnissen ist dabei die Adoption durch die Pflegeeltern anzustreben. Wenn mögliche Adoptiveltern für ein Pflegekind gefunden werden, das schon längere Zeit bei Pflegeeltern lebt, die es nicht – oder vielleicht auch noch nicht – adoptieren können oder wollen, gilt allerdings der Anspruch des Kindes auf Kontinuität in seinen Primärbeziehungen und auf Schutz der in der Pflegefamilie entstandenen Bindungen.

Quelle: PFAD Broschüre “Was kann, was darf, was muss? Information für Pflegeeltern und Bewerber”