Für behinderte leibliche Eltern von Pflegekindern gibt es die Möglichkeit über einen geeigneten freien Träger Leistungen der >Eingliederungshilfe im Rahmen begleiteter Elternschaft zu erhalten, auch wenn ihr Kind in einer Pflegefamilie lebt.

Quelle: PFAD Broschüre “Die Rechte von Pflegekindern”

TIPP: www.begleiteteelternschaft.de