Prinzipiell haben auch Erwachsene mit Behinderung die Möglichkeit ein Kind zu adoptieren. Eine zwingende Bedingung ist, dass keine stark lebensverkürzende Erkrankung vorliegt. Sonst würde das Adoptivkind dadurch nach kurzer Zeit seine Bindungsperson wieder verlieren.

Haben Adoptionsbewerber einen hohen Assistenzbedarf, der durch mehrere Menschen im Schichtsystem in ihrem Haushalt gedeckt wird, stellt sich allerdings die Frage, ob diese Umgebung für ein kleines Kind mit Bindungsabbrüchen die passende Familie ist.