Bayern veröffentlicht “Fachliche Empfehlungen zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII”
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat der Gesetzgeber zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege die ausdrückliche Verpflichtung zur Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen eingeführt (§ 37b Abs. 1 SGB VIII) sowie die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten während der Dauer eines Pflegeverhältnisses festgeschrieben (§ 37b Abs. 2 SGB VIII). Um die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bei der Umsetzung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen, wurde die Verwaltung des Bayerischen Landesjugendamts im Rahmen der 150. Sitzung des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses beauftragt, fachliche Empfehlungen zur Umsetzung von Schutzkonzepten gemäß § 37b Abs. 1 SGB VIII auf Ebene eines Expertinnen- und Expertenkreises zu [...]