Jugendhilfe

3342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder in Bayern

In Bayern wurden im Jahr 2020 insgesamt 3 342 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche ergriffen. In 53 Prozent der Fälle handelte es sich um männliche Minderjährige. Laut Bayerischem Landesamt für Statistik war auch 2020 der häufigste Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils in 1 417 Fällen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sank die Zahl der schutzbedürftigen Minderjährigen auf 3 342 Fälle, was einem Minus von 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr (3 755) entspricht. Betroffen waren insgesamt 1 766 Jungen und 1 576 Mädchen. Bei der überwiegenden Anzahl der Schutzmaßnahmen (1 417 Fälle) war der Anlass die Überforderung der Eltern/eines Elternteils. Gegenüber dem Vorjahr (1 449 Fälle) war [...]

Von |2023-06-24T17:31:40+02:0023. Juni 2021|Allgemein, Bayern, Jugendhilfe, Kinderschutz, Statistik|

Im Jahr 2020 wurden in Bayern 551 Minderjährige adoptiert

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden in Bayern im Laufe des Jahres 2020 insgesamt 551 Minderjährige adoptiert, was gegenüber dem Vorjahr (628 Adoptionen) eine Abnahme von 12,3 Prozent bedeutet. Von den Minderjährigen waren 274 männlich und 277 weiblich. In 74 Prozent der Fälle adoptierte ein Stiefelternteil die Minderjährigen. Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik insgesamt 551 Minderjährige adoptiert. Gegenüber 2019 mit 628 durchgeführten Adoptionen bedeutet dies ein Minus von 12,3 Prozent. In 486 Fällen hatten die Minderjährigen die deutsche Staatsangehörigkeit, 65 Minderjährige hatten keinen deutschen Pass. Wie auch im Vorjahr war die Gruppe der unter Dreijährigen mit 238 Adoptionen die größte Gruppe. 76 [...]

Von |2023-06-24T17:18:14+02:0022. Juni 2021|Adoptivfamilie, Allgemein, Bayern, Bewerber, Jugendhilfe, Statistik|

bip-Workshop: Pflegefamilien „all Inklusiv“ online

Der Workshop der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) vom Jugendhilfetag 2021 steht nun auf Youtube zum Nachsehen zur Verfügung. Thema des Workshops der drei beteiligten Verbände (BbP, AGENDA Pflegefamilien und PFAD) war: Pflegefamilien „all Inklusiv".

KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6: Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird. Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt: Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich, Einkommen aus Ferienjobs, Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.

bip: „Pflegefamilien werden in der Pandemie alleingelassen“

Umfrage unter Pflegeeltern offenbart fehlende Unterstützung und vereinzelte Leistungskürzungen in der Coronazeit In der Corona-Pandemie stehen gerade Pflegefamilien besonderen Herausforderungen gegenüber. An Unterstützung mangelt es allerdings – trotz des staatlichen Auftrags – ganz erheblich, offenbart jetzt eine Umfrage unter Pflegeeltern. Während 37 Prozent die Begleitung durch den zuständigen Pflegekinderdienst in der Pandemie als „hilfreich“ empfanden, bezeichneten 64 Prozent diese als „wirkungslos“. Die Erreichbarkeit ihrer Sachbearbeiter stuften die Teilnehmer im Mittelfeld ein. An der Online-Umfrage der Bundesinteressengemeinschaft der Pflegefamilienverbände (bip) beteiligten sich von Mitte März bis Mitte April 2021 insgesamt 784 Pflegeeltern aus dem gesamten Bundesgebiet. „Insgesamt sind die Pflegefamilien in der Pandemie alleingelassen worden“, lautet das Fazit von Kerstin Held, [...]

PFAD: Kinder- und Jugendstärkungsgesetz modernisiert Jugendhilfe

Wir freuen uns, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz endlich die letzte Hürde genommen hat und der Bundesrat am 07.05.21 zugestimmt hat. An dieser lange erwarteten und notwendigen Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe wurde insgesamt acht Jahre lang gearbeitet. Die Belange der Pflegekinder waren von Anfang an ein wichtiger, aber auch umstrittener Teil dieser Reform. PFAD setzte sich die gesamte Zeit über intensiv für notwendige Verbesserungen in der Pflegekinderhilfe ein. Wir brachten uns engagiert ein im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten“ und maßgeblichen Fachgremien. Wir führten zahlreiche Gespräche mit Fachpolitiker*innen der verschiedenen Fraktionen und sehen, dass wir – zusammen mit anderen Fachorganisationen – viel Gutes erreicht haben. Drei wichtige Neuerungen für Pflegekinder: Reduzierung [...]

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 24.04.2021 vor dem Hintergrund der Anfang April in Kraft getretenen Reform des Adoptionsrechts (wir berichteten) Empfehlungen für notwendige Anpassungen im Adoptionsverfahren herausgegeben: Vorbemerkung: Ziel einer Adoption ist es, Eltern für ein adoptionsbedürftiges Kind zu finden. Zentrale Leitschnur ist dabei das Wohl des Kindes, denn die Adoption verändert die familiäre Zugehörigkeit eines Kindes durch Gerichtsbeschluss und stellt so einen tiefgreifenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Kindes dar. Seit der letzten umfassenden Reform des Adoptionsrechts im Jahr 1976 haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark gewandelt, und neue wissenschaftliche Erkenntnisse der Adoptionsforschung wurden erarbeitet. Damit eine Adoption dem Wohl des Kindes gerecht [...]

Von |2023-06-24T18:23:06+02:0026. April 2021|Adoptivfamilie, Allgemein, Fachkräfte, Jugendhilfe, Stellungnahmen|

Adoptionshilfe-Gesetz tritt in Kraft – neue Broschüren informieren

Am 1. April 2021 tritt das neue Adoptionshilfe-Gesetz in Kraft, mit dem die Adoptionsvermittlung auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse der internationalen Adoptions- und Familienforschung grundlegend reformiert wird. Die wesentlichen Neuregelungen sind in einem Informationsblatt übersichtlich zusammengestellt: https://www.bmfsfj.de/ahg-ZA-PFAD Ein Überblick zum Adoptionshilfe-Gesetz mit den verschiedenen Informationsblättern für Fachstellen und für Eltern steht hier zur Verfügung: https://www.bmfsfj.de/adoption-information Zudem stehen für abgebende Eltern, für annehmende Eltern bei Inlands- und Auslandsadoptionen sowie für Adoptivkinder drei neue Broschüren mit ausführlichen Informationen bereit, die kostenfrei bestellt werden können. Durch Anklicken der Coverbilder kommen Sie auf die gewünschten Seite zum Bestellen bzw. Downloaden der Broschüren.

Landkreis Rosenheim unterstützt Pflegeeltern für Mehraufwand durch Homeschooling

Rosenheim – Homeschooling stellt auch für Pflegefamilien eine besondere Herausforderung dar und bedeutet einen deutlich höheren Betreuungs- und Erziehungsauswand. Als Anerkennung für dieses Engagement zahlt der Landkreis Rosenheim Pflegeeltern einmalig 400 Euro pro aufgenommenes Kind oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Dieser besonderen Zahlung stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 17. März mit einer Gegenstimme zu. Wie Landrat Otto Lederer sagte, investieren Eltern in Zeiten des Homeschooling im Schnitt pro Tag zwischen drei und fünf Stunden in die Schulbildung ihrer Kinder. Pflegeeltern hätten zusätzlich zu ihren eigenen Kindern noch fremde Kinder mit aufgenommen, die sie ebenfalls mit großem Engagement betreuen. Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Pflegeeltern dafür sein, sagte [...]

Nordrhein-Westfalen erhöht finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen

(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten. Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021 Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.

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