Finanzielles

Nordrhein-Westfalen erhöht finanzielle Aufwendungen für Pflegestellen und Erziehungsstellen

(pfad/us) Zum 01.01.2021 erhöhte das Ministerium für Kinder, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW das Pflegegeld für Vollzeitpflegestellen und Erziehungsstellen um rund 9 %. Dies betrifft sowohl die nach Alter gestaffelten materiellen Aufwendungen für Kinder, als auch die Pauschale für die Kosten der Erziehung sowie den Satz, den Erziehungsstellen als Erziehungsbeitrag erhalten. Quelle: Rundschreiben des LVR vom 02.03.2021 Somit liegen die in NRW gezahlten Pauschalen höher als die vom Deutschen Verein ausgesprochenen Empfehlungen für 2021.

„Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“

PFAD Fachreferentin Dr. Carmen Thiele benennt im Artikel „Eine Sache des Idealismus – Jugendämter in Sachsen-Anhalt ringen um Pflegeeltern“ der Mitteldeutschen Zeitung vom 01.02.2021 den fehlenden Ausgleich für die (zeitweise) Aufgabe von Erwerbstätigkeit bei Aufnahme eines Pflegekindes als eine strukturelle Ursache für den Mangel an Bewerber*innen. PFAD fordert deshalb eine elterngeldanaloge Leistung in der Anfangszeit – unabhängig vom Alter des Kindes.

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