Finanzielles

Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung berücksichtigt nun auch geförderte Ausbildungen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt! Auch der Einwand von PFAD und anderen Organisationen, dass die Jugendlichen in geförderten Ausbildungen dabei nicht berücksichtigt und somit benachteiligt würden, wurde gehört! Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen muss nun auch das Einkommen, das junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe ("Ausbildungsgeld") erzielen, nicht mehr vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Übermorgen entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Danach muss [...]

Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben. Der [...]

PFAD: Erhöhung der Pauschalen in der Vollzeitpflege reichen nicht aus!

Die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern sind in Deutschland Sache der Kommunen und daher bekanntermaßen sehr unterschiedlich. Um eine gewisse Einheitlichkeit bemüht, veröffentlicht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. jährliche Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Dabei sollen eventuelle Steigerungen der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte berücksichtigt werden. PFAD hat die Entwicklung der Empfehlungen für die Höhe des Pflegegeldes sowie den Erziehungsbeitrag seit 2008 ausgewertet: Unterhalt für Pflegekinder hinkt hinterher Die Graphik zeigt, dass die finanziellen Leistungen über die letzten 15 Jahre wenig gestiegen sind. Beim Sachaufwand - dem Unterhalt für das Pflegekind, der nach drei Altersstufen gestaffelt ist - fällt ein erster Sprung erst von 2021 auf [...]

Mehr „Taschengeld“ für Pflegekinder

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten [...]

Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2023

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 20.09.2022 seine Empfehlungen zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege 2023 verabschiedet. Darin wurden für 2023 12% Inflation berücksichtigt und die Beträge entsprechend erhöht. Keine explizite Aussage gibt es zu möglichen Energiepreissteigerungen und Kosten im Jahr 2023 und deren Ausgleich, wenn diese nicht von den 12% Erhöhung der Pauschalbeträge abgedeckt sind. zu den Empfehlungen für 2023

Von |2022-11-08T18:32:35+01:0020. September 2022|Allgemein, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie|

PFAD: Heizkostenzuschuss muss bei den jungen Menschen ankommen!

Junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben und z.B. BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld erhalten, steht dank des Heizkostenzuschussgesetzes ein einmaliger Betrag in Höhe von 230 Euro zu. Dieser soll nicht von den Jugendämtern einbehalten werden, solange sie den Unterhaltsbetrag für die Jugendlichen nicht an die gestiegenen Energiekosten angepasst haben. Deshalb hat PFAD einen kurzen Mustertext verfasst, mit dem die zu diesem Zuschuss berechtigten jungen Menschen ihren Anspruch bei ihrem Jugendamt gelten machen können. Stellungnahme des PFAD Bundesverbandes vom 12.09.2022 Für den Fall, dass die wirtschaftliche Jugendhilfe daraufhin nicht tätig wird, haben wir einen Musterbrief für einen Widerspruch formuliert, den Sie nutzen [...]

PFAD Wahlprüfsteine – Antworten der Parteien

Am 26. September ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass hatte der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Wahlprüfsteine unter dem Titel „Pflegefamilien – eine unverzichtbare Ressource für die Jugendhilfe“ bereits an die Bundestags-Kandidatinnen und -Kandidaten gerichtet. In verkürzter Form (aufgrund technischer Vorgaben der Parteien) hat der Verband sieben konkrete Fragen zu notwendigen Verbesserungen auch die Parteien mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Antworten.

Landkreis Zwickau zahlt Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit

Lebenshaus e.V. informiert darüber, dass der Landkreis Zwickau – auf die Anregung des Vereines hin – eine Grundpauschale für Pflegeeltern in Elternzeit beschlossen hat. Der Betrag in Höhe von monatlich 750 € kann ab Juli 2021 beantragt werden. Infos zu Voraussetzungen und Konditionen

KJSG in Kraft getreten – neue Regelung zur Kostenheranziehung ab 10.06.2021

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit offiziell am 10.06.2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten also die neuen Bestimmungen zur Kostenheranziehung nach § 94 Abs. 6: Die Kostenbeteiligung von jungen Menschen bei vollstationären Leistungen wird auf höchstens 25 Prozent ihres Einkommens reduziert. Maßgeblich ist das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird. Folgendes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit innerhalb eines Monats bleibt für den Kostenbeitrag unberücksichtigt: Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich, Einkommen aus Ferienjobs, Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.

Landkreis Rosenheim unterstützt Pflegeeltern für Mehraufwand durch Homeschooling

Rosenheim – Homeschooling stellt auch für Pflegefamilien eine besondere Herausforderung dar und bedeutet einen deutlich höheren Betreuungs- und Erziehungsauswand. Als Anerkennung für dieses Engagement zahlt der Landkreis Rosenheim Pflegeeltern einmalig 400 Euro pro aufgenommenes Kind oder Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Dieser besonderen Zahlung stimmten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses am 17. März mit einer Gegenstimme zu. Wie Landrat Otto Lederer sagte, investieren Eltern in Zeiten des Homeschooling im Schnitt pro Tag zwischen drei und fünf Stunden in die Schulbildung ihrer Kinder. Pflegeeltern hätten zusätzlich zu ihren eigenen Kindern noch fremde Kinder mit aufgenommen, die sie ebenfalls mit großem Engagement betreuen. Diese Einmalzahlung soll eine Anerkennung für die Pflegeeltern dafür sein, sagte [...]

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