Finanzielles

Deutscher Verein empfiehlt Pauschalbeträge für Pflege und Erziehung sowie Sachaufwand für 2024 deutlich anzuheben

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat seine Berechnungssystematik für die Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) überprüft. In seinen aktuellen Empfehlungen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge deutlich anzuheben. „Tagein, tagaus leisten Pflegeeltern sehr Wertvolles: für ,ihre‘ Kinder und Jugendlichen, für deren Familien sowie für die gesamte Gesellschaft. Für diese wichtige Aufgabe benötigen Pflegefamilien Wertschätzung und Unterstützung der ganzen Gesellschaft. Diese Unterstützung muss auch durch die finanzielle Ausstattung von Pflegefamilien deutlich werden", betont Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Sie legt daher allen [...]

Die Situation von Pflegekindern braucht schnelles Handeln – ein Appell!

Die drei freien Träger des Kompetenzzentrums Pflegekinder aus Berlin, Hamburg und Bremen ergreifen die Initiative, um einen alarmierenden Abwärtstrend der vergangenen Jahre zu stoppen: Trotz intensiver Werbung gibt es für immer mehr Kinder, die am besten in einer Pflegefamilie aufwachsen würden, immer weniger Familien. Um diesen Trend umzukehren haben sie sieben Sofortmaßnahmen als erste Lösungen ausgearbeitet: https://kompetenzzentrum-pflegekinder.de/wp-content/uploads/2023/05/Appell-der-Pflegekinderhilfe.pdf

Stadt Aachen hat verstanden: Pflegekinder dürfen nicht zum Armutsrisiko werden!

Denn immer mehr geeignete Bewerber*innen können sich wegen fehlender Elterngeldleistung ein Ruhen der eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Aufnahme eines Pflegekindes nicht leisten. Es lohnt sich für Kommunen, für einen Ausgleich zum Elterngeld, auf das Pflegemütter und -väter (noch) keinen Anspruch haben, zu sorgen. Hier die Beschlussvorschlag aus des Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses Aachen vom 25.04.2023: https://ratsinfo.aachen.de/bi/to010.asp?SILFDNR=5129 (siehe unter Nummer Ö17) Noch weiter geht der Vorschlag von PFAD für ein bundesweites "Pflegeelterngeld".

Careleaver e.V., IGFH und Stiftung Universität Hildesheim formulieren drei Kernforderungen an die SGB VIII Reform

Der Careleaver e.V., die IGFH und die Stiftung Universität Hildesheim haben zusammen drei Kernforderungen formuliert, auf die sie sich im Beteiligungsprozess zur SGB VIII Reform gemeinsam fokussieren wollen: 1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre! Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind. Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs- und barrierefrei zugänglich sein. 2. Konkreter Leistungskatalog für junge [...]

Anhörung zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Jugendhilfe

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben. [...]

Von |2023-06-05T15:25:31+02:001. Mai 2023|Finanzielles, Jugendhilfe, Politik|

IGfH: Systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern vermeiden! Elterngeld für Pflegeeltern einführen und Rentenbeiträge absichern

Mit ihrem neuen Positionspapier fordert die IGfH die Politik auf, systemimmanente Armutsrisiken von Pflegeeltern zu vermeiden durch: Einführung der Elterngeldzahlung für Pflegeeltern, wie es der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ der aktuellen Bundesregierung vorsieht (S. 79). Anpassung der finanziellen Leistung für die Alterssicherung an einen Betrag, der das dauerhafte zeitliche Engagement der Pflegeperson berücksichtigt und sie vor drohenden Altersrisiken schützt, von der meist Frauen betroffen sind. Einführung der Anerkennung von Versicherungszeiten in der Renten- versicherung in der Bereitschaftspflege und über den 36. Lebensmonat des Kindes hinaus (in der Vollzeitpflege). zum Positionspapier

Berlin: CDU fordert elterngeldähnliche Sonderleistung für Pflegeeltern

Die Berliner CDU-Fraktion stellt den Antrag „Pflegekinder und ihre Familien endlich stärken! (I) – für ein Pflegeelterngeld“ an das Berliner Abgeordnetenhaus: „Der Senat wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern, die in Dauerpflege betreut werden, einen Anspruch auf Elterngeld haben. Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausweitung des Elterngeldanspruches auf Pflegeeltern erfolgt ist, soll der Senat zudem auf Landesebene ein Modellprojekt auf den Weg bringen, in dessen Rahmen alle Berliner Pflegeeltern, die ein Pflegekind in unbefristeter Pflege aufnehmen, im ersten Aufnahmejahr eines Kindes eine elterngeldähnliche Sonderleistung erhalten, um auf diese Weise wegfallende Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung und Erziehung des Kindes [...]

Von |2023-06-23T21:32:07+02:0014. Februar 2023|Berlin, Finanzielles, Jugendhilfe, Pflegefamilie, Politik, Rechtliches|

Die Abschaffung der Kostenheranziehung hat unbeabsichtigte Nebenwirkungen

Durch den konkreten Fall einer Pflegefamilie, der an PFAD herangetragen wurde, sehen wir einen dringenden politischen Handlungsbedarf beim Wohngeld. Da Pflegekinder seit dem 01.01.2023 nichts mehr von ihrem Einkommen an das Jugendamt abgeben müssen, kann dies für Pflegefamilien, die bisher Wohngeld bezogen, dazu führen, dass sie ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Denn in der Logik der Wohngeldberechnung ist das Pflegekind Teil der Haushaltsgemeinschaft und sein Einkommen wird gleichberechtigt zu dem Einkommen der Pflegeeltern dazugerechnet. Damit entsteht eine rechtlich unhaltbare Konstellation, die Pflegefamilien mit geringerem Einkommen benachteiligt. Diese Familien verlieren nicht nur einen Teil ihres monatlichen Budgets, ihre leiblichen Kinder erhalten in der Folge auch nichts mehr aus dem Bildungs- und [...]

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen ab 01.01.2023

Die Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen im SGB VIII tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Der Gesetzgeber sieht von der einkommensabhängigen Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII im Rahmen der stationären und teilstationären Kinder- und Jugendhilfe ab und hebt den Tatbestand der Kostenheranziehung von Ehegatten und Lebenspartnern auf. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass junge Menschen in stationärer Unterbringung, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie Ehegatten und Lebenspartner vollständig zumindest über ein selbst erzieltes Einkommen verfügen können und dieses nicht mehr durch das Jugendamt herangezogen werden kann. Zusätzlich profitieren auch junge Menschen, die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder ein Ausbildungsgeld nach SGB III erhalten. Demnach werden die [...]

Pflegeleistungen: Das ändert sich ab 2024

Bereits im Frühjahr 2023 einigte sich die Regierung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) auf eine Pflegereform. Schon zum 01.07.2023 wurden dadurch die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Mit Beginn des Jahres 2024 treten erste Leistungserhöhungen in Kraft, weitere folgen zu einem späteren Zeitpunkt: Die Pflegekassen zahlen 5 Prozent mehr Pflegegeld aus. Auch die Pflegesachleistungen steigen um 5 Prozent. Das sogenannte Entlastungsbudget erleichtert die Finanzierung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Statt wie bisher aus getrennten Töpfen, die sich teilweise übertragen lassen, sollen beide Pflegeleistungen nun aus dem gemeinsamen Entlastungsbudget finanziert werden. Junge Menschen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 können auf ein vorgezogenes Entlastungsbudget von 3.386 Euro zugreifen. Dieses ist [...]

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