Finanzielles

Bremen gewährt elterngeldähnliche Leistungen für Pflegeeltern

Um mehr Pflegeeltern zu gewinnen, startet Bremen von August 2024 bis 2029 ein Modellprojekt für Pflegepersonen in Elternzeit. In den ersten zwölf Monate nach Aufnahme eines Pflegekindes erhalten sie eine Sonderleistung von monatlich 850 Euro, um Einkommensverluste zumindest teilweise auszugleichen. Im Gegensatz zu anderen Kommunen, die die Zahlung dieser Zusatzleistung auf die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren begrenzen, zahlt Bremen nach Aufnahme eines Kindes im Alter von bis zu 8 Jahren. Vorerst gilt diese Regelung nur für die Stadt Bremen, soll später aber auch auf Bremerhaven ausgeweitet werden. Quelle: dpa-Artikel in Süddeutscher Zeitung vom 13.06.2024

Zukünfte junger Menschen nicht platzen lassen: Kinder- und Jugendhilfe braucht bedarfsgerechte Finanzierung

Damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren, setzt sich die #initiativeKJP für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ein. Der Fortbestand dieser Infrastruktur ist durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in Gefahr. Wie das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendplan (KJP), langfristig und nachhaltig gestärkt werden kann, diskutierten Parlamentarier*innen, Bundesjugendministerin Lisa Paus, junge Menschen, Fachkräfte und Verbandsvertreter*innen am 4. Juni 2024 in Berlin. Dabei wurde die enorme gesellschaftliche Bedeutung der durch den KJP geförderten Strukturen deutlich. Diese bundeszentral tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, etwa aus der Kinder- und Jugendarbeit und [...]

Von |2024-06-16T15:25:56+02:006. Juni 2024|Fachkräfte, Finanzielles, Jugendhilfe, Netzwerke, Politik|

Rheinland-Pfalz übernimmt ab August die Empfehlungen des Deutschen Vereins für Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege

Das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit regelmäßig im Zweijahresturnus die vom Deutschen Verein empfohlenen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) übernommen. In seiner Sitzung im April 2024 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss die Übernahme der Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2024 ab dem 01. August 2024. Es ist beabsichtigt, ab 2025 die monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) jährlich anzupassen, um zu einer einheitlichen bundesweiten Bemessungspraxis beizutragen. Quelle: Rundschreiben des LSJV zu Vollzeitpflege (LJA-Nr. 6/2024) vom 03.06.2024

Stadt Dortmund möchte Pflegeeltern stärker anerkennen und unterstützen

Mit neuen und verbesserten Angeboten soll die Pflegekinderhilfe in Dortmund auch für Neueinsteiger attraktiver gemacht werden, damit "jedem in Not geratenen Kind ein Platz in einer Pflegefamilie angeboten werden kann". Jugend- und Familiendezernentin Monika Nienaber-Willaredt betont: "Dazu gehört aber auch, dass den Menschen, die sich dafür einsetzen, in jeder Hinsicht mehr Wertschätzung entgegengebracht wird“. Die vorgesehenen Verbesserungen, denen der Rat am 27. Juni jedoch erst noch zustimmen muss: Die einfachen Tagessätze in der Bereitschaftspflege werden von 45 auf 60 Euro angehoben. Für Bereitschafts- und Vollzeitpflege wird ein halbjährliches Verfügungsgeld von 300 Euro (z.B. für eine Haushaltshilfe) eingeführt. Der einfache Erziehungsbeitrag steigt von 420 auf 630 Euro. Pflegeeltern in Elternzeit bekommen [...]

Firma bietet allen Mitarbeitenden voll bezahlte 8-wöchige Elternzeit

Die Firma Ketchum Germany (eine PR-Agentur) möchte die Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz durch eine achtwöchige, geschlechtsneutrale, voll bezahlte Elternzeit verbessern. Dies soll nun auch für Väter und gleichgeschlechtliche Partner gelten, die Eltern werden, sowie für die Mitarbeitenden, die ein Kind als Pflege- oder Adoptiveltern betreuen. Quelle: Artikel vom 19.04.2024

Von |2024-04-19T14:40:35+02:0019. April 2024|Best Practise, Finanzielles, Verschiedenes|

Schleswig-Holstein strebt Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld an

Im Landtag von Schleswig-Holstein haben sich alle Fraktionen für einen Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Pflegekindern eingesetzt. Die Bundesregierung hatte das Elterngeld für Pflegeeltern zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, jedoch bisher nichts weiter unternommen. Deshalb wurde die Landesregierung nun aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen. Quellen: Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP vom 08.02.2024 an den Landtag Schleswig-Holstein: Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld dpa-Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 21.02.2024: Landtag für Anspruch auf Elterngeld bei Pflegekindern

Broschüre zum neuen Sozialen Entschädigungsrecht

Am 01.01.2024 trat das SGB XIV in Kraft. Es regelt das Soziale Entschädigungsrecht (SER) neu und löst das bisherige Opferentschädigungsgesetz ab. Dazu wurde die Broschüre "SGB XIV: Das neue Soziale Entschädigungsrecht - Eine Praxishandreichung zur Unterstützung Betroffener von sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel" erarbeitet. Sie bietet einen gut verständlichen Einstieg in das neue Soziale Entschädigungsrecht und einen Überblick über die Rechtsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten. In verschiedenen Kapiteln wird dargestellt, wer leistungsberechtigt ist und welche Voraussetzungen es im SER gibt; welche Leistungen im Rahmen des SER in Anspruch genommen werden können (z. B. schnelle psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenbehandlung oder monatliche Entschädigungszahlungen); was bei der [...]

BMFSFJ: Änderungen bei Leistungen für Familien im Jahr 2024

Das BMFSFJ hat für das Jahr 2024 Änderungen bei Leistungen für Familien bekannt gegeben. Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wird ab dem 1. Januar 2024 erhöht - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Unterhaltsvorschuss: Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor, für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor, und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr [...]

Von |2024-01-05T12:39:42+01:005. Januar 2024|Adoptivfamilie, Finanzielles, Pflegefamilie|

Stadt Essen stattet Bereitschaftspflege besser aus

"Stand-by-Bereitschaftspflege", eine neue Wortschöpfung der Stadt Essen, macht einen dringenden Bedarf nach kompetenten Aufnahmeplätzen für ungeplante Inobhutnahmen deutlich. Dafür wird notwendigerweise künftig auch mehr Geld gezahlt. Die monatliche Grundvergütung wird angehoben, bei Belegung gibt es den vierfacher Erziehungsbeitrag, Fahrtkosten werden erstattet sowie eine Telefonkostenpauschale. Vor allem mit der Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich ist Essen auf dem richtigen Weg, um die sehr anspruchsvolle Tätigkeit der Bereitschaftspflegeeltern aufzuwerten. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Essen vom 15.11.2023

Alternatives Elterngeld für Pflegeeltern im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Wir begrüßen, dass nun auch der Eifelkreis Bitburg-Prüm eine freiwillige Elterngeld-ähnliche Leistung für Pflegeeltern einführt, um für Kinder bis 3 Jahren die Unterbringung in einer Heimeinrichtung zu vermeiden. Das auf ein Jahr befristete Elterngeld soll in Höhe von monatlich 800,- Euro zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden. Alternativ können auch 400 Euro über zwei Jahre gewährt werden. Quelle: Pressemitteilung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 29.09.2023

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