Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat die Kampagne “Widerspruch wagen!” gestartet. Sie wendet sich gegen die gängige, aber rechtswidrige Praxis, dass Jugendämter oft bei der Bewilligung von Leistungen bereits Befristungen einbauen. Obwohl der Hilfebedarf in der Regel weiter besteht, wird die Hilfe dann automatisch beendet bzw. die Kostenübernahme eingestellt.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu diesem häufig in der Praxis der Ombudsstellen auftretenden Problem, die Begründung, weshalb dieses Vorgehen nicht rechtens ist, und eine Anleitung zum Vorgehen gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfebescheiden:

https://www.ombudschaft-jugendhilfe.de/de/article/6876.widerspruch-wagen.html