Münster (lwl). Die meisten Kinder leben zu Hause mit ihren leiblichen Eltern zusammen. Doch es gibt unterschiedliche Gründe, warum nicht alle Kinder und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können. “Wenn junge Menschen nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, bedeutet das Aufwachsen in einer Pflegefamilie eine große und wichtige Chance – das gilt auch für junge Menschen mit einer Behinderung”, sagt die Jugenddezernentin beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Birgit Westers. “Hier erleben sie ein Aufwachsen in einem familiären Umfeld mit Nähe und Geborgenheit.”

Seit 2020 sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen in Pflegefamilien zuständig. In Westfalen-Lippe hat der LWL den STEPPKE-Verbund ins Leben gerufen, um Familien mit Pflegekindern, die eine Behinderung haben, nach einheitlichen Qualitätsstandards und bedarfsorientiert zu begleiten. In diesem Verbund haben sich bislang 36 Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe zusammengeschlossen, die die Pflegefamilien begleiten und unterstützen.

Sachbereichsleiterin Kristina Klare und Referatsleiter Friederich Stratmann (vorne 2./ 3. v. l.) zusammen mit dem LWL-STEPPKE-Team. Foto: LWL

Mit STEPPKE verfolgt der LWL gemeinsam mit seinen Partnern das Ziel, den gesamten Unterstützungsprozess für Pflegefamilien zu bündeln. “Dies ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in Pflegefamilien so aufwachsen können, dass sie in ihrer Entwicklung bestmöglich unterstützt und gestärkt werden. Dabei sollen alle Pflegefamilien unabhängig vom Wohnort die gleiche Unterstützung erhalten”, erklärt Friederich Stratmann, zuständiger LWL-Referatsleiter.

Die Pflegekinder haben aufgrund ihrer Behinderung häufig einen intensiven Betreuungs- und Pflegebedarf. “Das können die Pflegeeltern meist nur durch einen hohen persönlichen Einsatz rund um die Uhr abdecken”, ergänzt Kristina Klare, Sachbereichsleitung Pflegefamilien beim LWL. “Um die STEPPKE-Familien bestmöglich zu unterstützen, erhalten sie eine engmaschige Begleitung und Unterstützung durch den LWL und die beteiligten Träger.” So werden beispielsweise Entwicklungsschritte gemeinsam besprochen und dokumentiert, sowie Arzttermine begleitet. In schwierigen Situationen erhalten Familien eine enge Begleitung. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt durch das monatliche Pflegefamiliengeld NRW mit einem einheitlichen Betrag für Entlastungsangebote. Das Pflegefamiliengeld haben LWL und LVR gemeinsam eingeführt. Damit schaffen die Landschaftsverbände in NRW einheitliche Standards für die Leistungsgewährung

“Der Verbund hat sich bewährt. Im vergangenen Jahr lebten rund 320 Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung in einer STEPPKE-Familie. Damit werden rund 30 Prozent mehr Pflegekinder als im Vorjahr über den STEPPKE-Verbund betreut. Es freut mich sehr, dass das Vertrauen in den Verbund so groß ist”, sagt Westers, die die Zahlen für das Jahr 2023 am Montag (26.8.) im LWL-Landejugendhilfeausschuss vorstellte.

Wer sich vorstellen kann, einem Kind mit Behinderung ein neues Zuhause zu geben, findet auf https://www.steppke.lwl.org weitere Informationen. Auf der STEPPKE-Webseite finden Interessierte außerdem STEPPKE-Beraterinnen und Berater bei den Trägern vor Ort.

Quelle: LWL vom 26.08.2024