Im Juli 2024 veröffentlichte das Landesjugendamt Baden-Württemberg neue Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII (pdf). Sie richten sich an Fachkräfte der Pflegekinderhilfe öffentlicher und freier Träger sowie an alle weiteren Fachkräfte, die mit den Beteiligten und den Prozessen eines Pflegeverhältnisses gemäß § 33 SGB VIII in Berührung kommen.

Die weiterentwickelten Empfehlungen sollen als Orientierungshilfe für Baden-Württemberg gelten und geben zahlreiche Empfehlungen, z.B.

  • Elterngeldähnliche Leistungen für Pflegepersonen
  • Entlastungsangebote für Pflegefamilien
  • Biographiearbeit-Gruppen für Pflegekinder ab etwa zehn Jahren
  • Personalschlüssel zwischen 1 : 25 und 1 : 35 Pflegeverhältnissen pro Fachkraft, je nach Pflegeform
  • Weihnachtsbeihilfe von 45 Euro
  • Überbrückung bis zur ersten Lohn-/Gehaltszahlung für Pflegekinder nach Beendigung der Jugendhilfe von einmalig 650 Euro
  • Sammelhaftpflichtversicherung oder Übernahme der Beiträge zur Haftpflichtversicherung der Pflegepersonen, um Schäden im Innenverhältnis anzusichern
  • Prüfung, ob Sammelversicherungen auch bei Unfallversicherung sinnvoll sind
  • auf Wunsch zusätzlich ein freiwilliger Betrag zur Alterssicherung in Höhe von bis zu 120 Euro im Monat für die Pflegeperson, welche die Erziehung und Versorgung eines Pflegekindes überwiegend leistet, unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Pflegekinder