Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 833 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurden in rund einem Viertel der Fälle eine akute (7 742) oder eine latente (6 098) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei einer latenten Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.

In 35,3 Prozent der Fälle (19 735) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. In den meisten Fällen (22 258) wurden weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.

Vernachlässigung war 2023 die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung

Das häufigste Anzeichen bei der festgestellten latenten oder akuten Gefährdung der Kinder war im Jahr 2023 die Vernachlässigung (7 289). Die weiteren Anzeichen der Kindeswohlgefährdung waren psychische Misshandlung (5 070), körperliche Misshandlung (4 026) und sexuelle Gewalt (1 016). Bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung waren Mehrfachnennungen möglich.

Die Jugendämter wurden in einem Drittel der Fälle (16 623) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten durch Verwandte, Bekannte oder Nachbarn (7 167) oder das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen (8 760).

Quelle: IT.NRW vom 02.08.2024