In Deutschland geborene Pflegekinder mit ausländischen Wurzeln, die nicht beim Heimatland ihrer Eltern registriert wurden, können nur unter sehr erschwerten Bedingungen einen Pass bekommen. Daher sind unter Umständen auch ihre Pflegefamilien eingeschränkt, wenn sie ihren Urlaub mit dem Kind in einem anderen Land verbringen möchten.

Bleibt die Pflegefamilie im Schengenraum, ist es sinnvoll eine Bestätigung über die Pflegekindschaft durch das Jugendamt bzw. – falls Sorgerechtsanteile bei den Pflegeeltern liegen – über das Familiengericht dabeizuhaben.

Reisen mit Pflegekindern, die keinen Pass besitzen, über den Schengenraum hinaus, sind nicht zu empfehlen.