Seit 01.04.2021 sind unbegleitete Auslandsadoptionen in Deutschland verboten (§ 2b Adoptionsvermittlungsgesetz). Sie sind sowohl für die aufnehmenden Eltern als auch für die Kinder riskant, weil sie ohne die fachliche Betreuung durch deutsche Adoptionsvermittlungsstellen stattfinden. Die aufnehmende Familie wird nicht vorbereitet und auf ihre Eignung überprüft. Es gibt keine Nachbetreuung und Unterstützung der Familien bei auftretenden Problemen.