Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld, das vom zuständigen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) ausgezahlt wird. Die Höhe kann je nach Bundesland und Kommune variieren.

Das steuerfreie Pflegegeld unterteilt sich in:

  • Unterhalt des Kindes (Kosten für den Sachaufwand)
    Dieser Pauschalbetrag ist vom Alter des Kindes abhängig und zur Deckung der Kosten für Verpflegung, Unterkunft (Wohnen, Energie, Instandhaltung), Bekleidung und weiterer Bedürfnisse vorgesehen.
  • Kosten für die Pflege und Erziehung (Erziehungsaufwand)
    Da Pflegeeltern grundsätzlich ehrenamtlich tätig sind, ist dies als eine Art  Aufwandsentschädigung für die Pflegepersonen gedacht. Der Betrag ist unabhängig vom Alter des Kindes.
  • Pauschalbetrag für Unfallversicherung der Pflegepersonen
    Pro betreuendem Pflegeelternteil wird ein Zuschuss für nachgewiesene Aufwendungen für deren Unfallversicherung in Höhe des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet.
  • Pauschalbetrag für Alterssicherung der Pflegepersonen
    Pro Pflegekind erhält eine Pflegeperson den hälftigen Betrag des Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, sofern ihre Art der Rentenabsicherung den Kriterien ihres Jugendamtes entspricht.

Viele Jugendämter orientieren sich mit ihren Zahlungen an den jährlichen Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege. Diese berücksichtigen eventuelle Steigerung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte.