Die Besonderheiten dieser Inlandsadoptionen beruhen auf den Umständen nach der Geburt des Kindes. Sie betreffen „vertraulich geborene“ Kinder sowie in sogenannten „Babyklappen“ abgelegte Säuglinge.

In beiden Fällen wollen die Mütter bzw. Eltern zu diesem Zeitpunkt unbekannt bleiben. Deshalb sind keine oder nur wenige Informationen zur Herkunft verfügbar und Kontakte nicht möglich, solange die Mutter ihre Identität nicht preisgibt.