Immer, wenn für ein Kind durch die Adoption ein Wechsel von einem Land (Heimatstaat) in ein anderes Land (Aufnahmestaat) erfolgt, handelt es sich um eine internationale Adoption.

Die Staatsangehörigkeit der Beteiligten spielt dabei keine Rolle. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für internationale Adoptionen gelten also auch für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, wenn sie dort ein Kind adoptieren und mit diesem zurück nach Deutschland kommen. Und genauso für in Deutschland lebende Nichtdeutsche, die ein Kind in ihrem Heimatland adoptieren und nach Deutschland holen.